Die Landesregierung Baden-Württembergs hat angesichts des hohen Drucks auf Wirtschaft und Kommunen verschiedene Maßnahmen ergriffen, um Bürokratie abzubauen und Verwaltungsprozesse zu vereinfachen. Die Entlastungsallianz beschleunigt den Abbau bürokratischer Hürden jetzt mit einem weiteren Entlastungspaket mit über 50 Maßnahmen. Im Entlastungspaket III enthalten sind zum Beispiel:
– Die Pflicht zum Auslegen oder Aushängen des Ladenöffnungsgesetzes entfällt. Dadurch werden Inhaber von Verkaufsstellen entlastet. Zudem entfällt die Verpflichtung des Inhabers, ein Verzeichnis über Namen, Tag, Beschäftigungsart und -zeiten der an Sonn- und Feiertagen beschäftigten Arbeitnehmer zu führen. Die Verpflichtung, ein Verzeichnis über Freistellungszeiten zu führen, entfällt ebenfalls. Dies nützt vor allem unseren Tankstellenmitgliedern.
– Die aktuellen Vorschriften des Jugendschutzes müssen gemäß § 3 Jugendschutzgesetz in Gaststätten bekanntgemacht werden. Das Sozialministerium wird mit dem Vorschlag an den Bund herantreten, die Möglichkeit eines verkürzten Aushangs in Form eines QR-Codes, der zu den aktuellen Regelungen führt, zu prüfen. Auch dies würde Tankstellen und Gastronomie helfen.
– Das derzeitige Gaststättenrecht ist durch die sachgebundene Personalkonzession geprägt – wenn in einer Gaststätte Alkohol ausgeschenkt werden soll, werden die Zuverlässigkeit des jeweiligen Betreibers, der jeweiligen Betreiberin sowie bau- und immissionsschutzrechtliche Belange geprüft. Vereinbart ist nun, dass das Gaststättenrecht vereinfacht werden soll. Das Wirtschaftsministerium hat hierzu einen ersten Vorschlag entwickelt, der in ein Gesetzgebungsverfahren einfließen wird. Durch den Systemwechsel von der sachgebundenen Personalkonzession bei Alkoholausschank hin zum Anzeigeverfahren entfällt für die künftigen Gaststättenbetreiber ein schriftliches Antragsverfahren und damit die Vorlage umfangreicher Unterlagen.
– Durch das Angebot eSTATISTIK.core der Statistischen Ämter können Unternehmen und öffentliche Stellen bereits heute eine stetig wachsende Zahl von Statistikpflichten automatisiert über eine Softwareschnittstelle direkt aus ihrem jeweiligen Softwaresystem melden. Das Wirtschaftsministerium unterstützt das Statistische Bundesamt bei der kontinuierlichen Weiterentwicklung des Systems. Gemeinsam mit den Wirtschaftsverbänden und den Kammern soll der Bekanntheitsgrad dieser belastungsarmen Lösung erhöht und ihre Anwendung in weiteren Statistiken nutzbar gemacht werden.
Seit dem Start der Entlastungsallianz wurden über 170 Probleme aus Wirtschaft und Kommunen gelöst sowie Reformvorschläge zu Berichts- und Dokumentationspflichten erarbeitet. Eine Selbstverpflichtung der Regierung soll sicherstellen, dass Vorgaben der EU und des Bundes möglichst ohne zusätzliche Belastungen umgesetzt werden. Die Landesregierung plant zudem, grundsätzliche Themen wie das Haftungsrecht anzugehen und politische Vorhaben zu beschließen, um den Bürokratieabbau zu beschleunigen.
Die Wirtschafts- und Kommunalverbände begrüßen das Paket, insbesondere Maßnahmen wie die Beschleunigung von Genehmigungsverfahren, den Abbau von Berichtspflichten, Vereinfachungen im Vergabe- und Gaststättenrecht sowie die Entlastung der Ausländerbehörden. Auch auf Bundesebene werden Vorschläge zur Vereinfachung des Steuerrechts als hilfreich erachtet.
Das Entlastungspaket III mit allen enthaltenen Maßnahmen kann über www.kfz-bw.de/monatsdienst heruntergeladen werden.