Vor den Neuwahlen haben die amtierende Bundesregierung und der Deutsche Bundestag noch viel zu tun. Insbesondere darf bei den innerdeutschen Querelen der Blick auf die Europapolitik nicht aus dem Fokus geraten. Hier bildet sich gerade eine neue EU-Kommission, die jetzt in ihren Bewerbungsreden vor dem Europäischen Parlament wichtige Akzente für ihre fünfjährige Amtszeit gesetzt hat. Schade wäre, wenn diese Entwicklung von Deutschland verschlafen würden.
Bundeskabinett beschließt Treibhausgasminderung bei Kraftstoffen
Die Bundesregierung hat am 13.11. im Kabinett neue Vorgaben für die Nutzung von Biokraftstoffen beschlossen, um den CO₂-Ausstoß im Verkehrssektor zielgerichtet zu senken. Um die Nachfrage nach Erfüllungsoptionen zu steigern und die EU-Ziele zu erreichen, wird die Übertragung von Übererfüllungen für die Jahre 2025 und 2026 ausgesetzt. Überschüsse an Biokraftstoff von diesem Jahr dürfen Mineralölkonzerne nicht mehr auf die Jahre 2025 und 2026 übertragen. Diese Regelung soll mehr Planungssicherheit schaffen und tritt unmittelbar in Kraft.
Mit dieser Änderung möchte die Bundesregierung sicherstellen, dass die CO₂-Reduktionsziele durch den kontinuierlichen Einsatz klimafreundlicher Alternativen wie fortschrittlichen Biokraftstoffen, E-Fuels und grünem Wasserstoff im Verkehr erreicht werden. Auch private E-Auto-Besitzer und Kfz-Betriebe könnten von stabileren THG-Prämien profitieren, die in den letzten Monaten durch fragwürdige Importe von Biosprit aus Asien unter Druck standen. Die Entscheidung schützt außerdem europäische Hersteller von Biokraftstoffen und sorgt dafür, dass die Ziele für die THG-Minderungsquote – bis 2030 eine Steigerung auf 25 Prozent – gesichert werden.
Der ZDK hat sich unter anderem in seiner Stellungnahme vom 23. Oktober intensiv dafür eingesetzt, dass die Treibhausgasminderungsquote (THG-Quote) kontinuierlich erhöht wird. Der ZDK betont, dass nur durch diese Maßnahme die nötigen Investitionen in erneuerbare Kraftstoffe und Ladeinfrastruktur sichergestellt werden können, die wir im Verkehrssektor brauchen werden. Außerdem setzt sich der ZDK für strengere Kontrollen und Sanktionen ein, um Betrug im Bereich der Emissionsminderungen künftig effektiver zu bekämpfen.
ZDK appelliert an Wissing: Nachbesserung bei Recht auf Reparatur
In einem Brief appelliert ZDK-Präsident Arne Joswig an Volker Wissing, dem frisch gebackenen Bundesjustizminister und zugleich Bundesverkehrsminister, zur Nachbesserung bei der nationalen Umsetzung der Richtlinie zum Recht auf Reparatur.
Hier hatten sich in Zusammenhang mit der EU-Warenkaufrichtlinie für den Handel und die Reparatur vor allem von Gebrauchtfahrzeugen verschiedene Aspekte ergeben, die sich negativ auf das Kfz-Gewerbe auswirken könnten. So steht bei einer wortwörtlichen Auslegung der Richtlinie etwa eine Ausdehnung des Haftungszeitraums für Gebrauchtwagen auf 24 Monate oder der Gewährleistungspflicht bei Reparaturen auf das gesamte Fahrzeug im Raum.
Dies wäre für das Gewerbe in keiner Weise abbildbar und würde zwangsläufig zu einer Verteuerung von Reparaturen und einer Verschiebung des Gebrauchtwagenhandels in den privaten Sektor mit allen negativen Folgen für die Verbraucher führen. Da die Zeit hinsichtlich der Pflicht der Bundesrepublik zur Umsetzung der Richtlinie in nationales Recht drängt, fordert Joswig von Wissing schnellstmögliches Handeln.
EU-Altfahrzeugverordnung im Parlamentskreis Automobiles Kulturgut im Bundestag
Besonders präsent stand das Thema EU-Altfahrzeugverordnung zuletzt im Parlamentskreis Automobiles Kulturgut im Fokus der Debatte. Vertreter des Bundesverkehrsministeriums berichteten über den aktuellen Sachstand und die sich aus den bisherigen Entwürfen ergebenden Fragen.
So sieht Brüssel künftig die Einschaltung von Sachverständigen vor, die anhand eines festen Kriterienkatalogs ein Fahrzeug als verwertbares Altfahrzeug oder erhaltenswertes Gebrauchtfahrzeug bestimmen sollen. Auch wenn letztendlich weiterhin stets der Verbraucher über die Zukunft seines Fahrzeugs bestimmen wird, ist zum gegenwärtigen Zeitpunkt beim Erhalt eines abgemeldeten alten Fahrzeugs ein Reparaturplan vorgesehen, der ebenfalls durch einen Sachverständigen erstellt werden muss. In dieser Form sorgt die Verordnung zusätzlich zu einem nicht vertretbaren Maß an Bürokratie, was unbedingt verhindert werden muss.
Laut dem anwesenden Europaparlamentarier Bernd Lange (SPD) besteht ein weiteres Problem bei Fahrzeugen jünger als 30 Jahre, die noch nicht als Oldtimer eingestuft werden. Hier gibt es viele Fahrzeuge, die als Youngtimer erhaltenswert sind und nicht nur als Material- und Rohstoffquelle betrachtet werden können. Das ZDK-Team in Brüssel und Berlin steht bezüglich der Altfahrzeugverordnung im regen Austausch mit den Entscheidern im Europaparlament und den deutschen Ministerien. So soll die Stellungnahme des Verbands bei der Kommentierung der Verordnung durch das Bundesverkehrsministerium Berücksichtigung finden.