Händler erhalten von einem angeblichen Insolvenzverwalter günstige Fahrzeuge angeboten. Das reale Insolvenzverfahren wird geschickt manipuliert. Der reale Kölner Rechtsanwalt hat keine eigene Homepage – es existiert nur die Fakeseite: www.schoenebeck-kanzlei.de . Wenn die Fahrzeuge gekauft und der Kaufpreis auf das angebliche Treuhandkonto bei einer kleinen, unbekannten Bank in einer ganz anderen Stadt gezahlt wurde, bricht jeglicher Kontakt ab.
Erst mit Monatsdienst Juli 2024 hatten wir über gefälschte Fahrzeugangebote von großen Autohandelsgruppen berichtet. Nun wurden wir informiert, dass ein echtes Insolvenzverfahren genutzt wird, um Händlern Fahrzeuge inklusive Dekra-Gutachten anzubieten. Der echte Rechtsanwalt Frank Schönebeck ist auch in Anwaltskreisen mit guter Reputation versehen. Die Internetrecherche führt in aller Regel auf die Fake-Seite. Der tatsächliche Anwalt ist über die Anwaltssuche des Anwaltsvereins zu finden:
https://anwaltauskunft.de/anwaltssuche/frank-schoenebeck-p2bzk
Die Mail der Betrüger, die der Mail beigefügten Gutachten und der Gerichtsbeschluss können auf www.kfz-bw.de/monatsdienst heruntergeladen werden, um zu zeigen, wie gut gemacht die Betrugsmasche ist.
Die Rechtsanwaltskammer München war vor der gleichen Betrugsmasche unter Verwendung der Kanzleien „Kanzlei-Alex“ und „2F-Kanzlei“ sowie „Hofmann, Stamer Rechtsanwälte“ und die Bundesrechtsanwaltskammer vor Betrügern, die den Namen des Rechtsanwalts Jörg Reuffurth und der Kanzlei Neustart missbrauchen.
In Zeiten steigender Insolvenzen wird dieses Risiko wohl nicht kleiner und so müssen wir unsere Empfehlungen dahingehend ergänzen, dass Sie die Anbieter in öffentlichen Registern der IHK, Handwerkskammer oder Anwaltskammer gegenprüfen.
Auf der Internetseite auf der die Insolvenzgerichte der Bundesrepublik Deutschland die Bekanntmachungen vornehmen, die nach der Insolvenzordnung vorgeschrieben sind, wird aktuell auf folgendes hingewiesen:
„Die Landesjustizverwaltungen und das Bundesministerium der Justiz warnen im Zusammenhang mit den Onlinediensten und Bekanntmachungen im Justizportal des Bundes und der Länder vor – teilweise irreführenden – Angeboten, Zahlungsaufforderungen und Rechnungen, die nicht von Justizbehörden stammen.
Gegenwärtig verweist eine nicht von hier betreute Seite insolvenzbekanntmachunqen.de (mit q statt g) auf die offizielle Seite. Es kann nicht ausgeschlossen werden, dass diese Seite missbräuchlich genutzt wird oder werden soll. Es wird insoweit gebeten, auf die Schreibweise in der Adresszeile des Browsers zu achten.“