Der Zentralverband des Kraftfahrzeughandwerks (ZVK) hat in seiner außerordentlichen Mitgliederversammlung am 3. Dezember 2024 zwar mit einer Minderheit von Landesverbänden, aber mit einer Mehrheit von Stimmen (aufgrund hohen Stimmgewichts von NRW und Bayern) beschlossen, den Betrieb der gemeinsamen Geschäftsstelle von ZDK und ZVK zum 31. Dezember 2025 zu kündigen und neu zu organisieren. Damit würden Handels- und Handwerksinteressen künftig von zwei unterschiedlichen Verbänden wahrgenommen. Unser Verband hatte sich wegen einer möglichen Schwächung der Gesamtorganisation gegen das Vorhaben positioniert.
Der ZVK ist der Zusammenschluss der Landesinnungsverbände und Landesinnungen des Kfz-Handwerks. Seine Aufgaben sind im Wesentlichen die Interessenvertretung des Kfz-Handwerks (inklusive Berufsbildung) sowie die Information und Unterstützung seiner Mitglieder in fachlicher und berufsständischer Hinsicht. Er will Mitglied im Zentralverband Deutsches Kfz-Gewerbe e.V. (ZDK) bleiben, der neben den handwerks- und bildungspolitischen Fragestellungen zusätzlich die Interessen des Fahrzeughandels bündelt und darüber hinaus möglicherweise zentrales Sprachrohr für allgemeine wirtschafts- und sozialpolitische Belange des gesamten Kfz-Gewerbes gegenüber Medien und Politik bleiben könnte. Hierzu sollen im Januar Gespräche zwischen ZDK und ZVK starten.
„Bei der Umsetzung der notwendigen Maßnahmen wird die Unternehmensberatung RSM Ebner Stolz den ZVK unterstützen. Dr. Kurt Christian Scheel wurde in seiner bisherigen Doppelfunktion als Hauptgeschäftsführer des ZVK abberufen, er bleibt aber Hauptgeschäftsführer des ZDK. Die beiden Verbände werden auch weiterhin gemeinsam die Spitzenorganisation der Branche bilden“, so Detlef Peter Grün, Vorstandsvorsitzender des ZVK und Bundesinnungsmeister. „Das Ziel des ZDK ist es, am Ende dieses Prozesses mit seinen Mitgliedsverbänden stärker als zuvor die Interessen der Branche zu vertreten und sich dazu bestmöglich aufzustellen“, so ZDK-Präsident Arne Joswig.
Wichtig: Direkte Folgen für Autohäuser und Kfz-Werkstätten ergeben sich nicht.