Fahrzeugsicherheit und Umweltschutz sind wichtig. Aus diesem Grund hat der Gesetzgeber hohe Anforderungen an Fahrzeuge definiert und die Überwachung dieser Anforderungen unterliegt strengen Regeln. Aus diesem Grund sind die Innungen über die Landesverbände beauftragt Fachwerkstätten für die technische Fahrzeugüberwachung zu anerkennen.

So können sich Werkstätten für folgende Tätigkeiten der technischen Fahrzeugüberwachung bei der Kfz-Innung anerkennen lassen:

Abgasuntersuchung

Nicht zuletzt der Dieselskandal zeigt, dass es äußerst wichtig ist, die Abgase von Kraftfahrzeugen regelmäßig zu kontrollieren. Dies ist jedoch neben den Überwachungsorganisationen ausschließlich den anerkannten AU-Werkstätten erlaubt. Die Fachkräfte müssen namentlich benannt und regelmäßig geschult sein.

Sicherheitsprüfung an Nutzfahrzeugen

Schwere Nutzfahrzeuge sind ein erhöhtes Sicherheitsrisiko, da sie aufgrund ihrer bewegten Masse viel größeren Schaden anrichten können, wenn bspw. Bremsen nicht richtig funktionieren. Oder im Falle von Omnibussen eine Vielzahl von Menschenleben gefährdet ist sofern das Fahrzeug nicht sicher ist. Nutzfahrzeugwerkstätten können sich unter strengen Auflagen für die Durchführung der Sicherheitsprüfung bei der Innung anerkennen lassen.

Gasprüfungen

Gasanlagen in Kraftfahrzeugen müssen regelmäßig überprüft werden. Ohne gültige Gasprüfung kann keine Hauptuntersuchung durchgeführt werden. Und auch nach Arbeiten an der Gasanlage muss diese geprüft werden. Hierfür ist ebenfalls eine Anerkennung der Innung notwendig.

Altauto-Annahmestelle

Seit Ende der 1990er Jahre müssen Kraftfahrzeuge bei anerkannten Altauto-Annahmestellen oder zertifizierten Verwertungsbetrieben entsorgt werden. So ist eine Rückführung der Rohstoffe in den Kreislauf und die Fachgerechte Entsorgung von Flüssigkeiten und Problemstoffen garantiert.