Betrieblicher Ersthelferkurs

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Betriebliche Ersthelfer – Warteliste

Bei jedem Unfall im Betrieb muss die Erste Hilfe gewährleistet werden können. Dazu sind die Unternehmer nach dem Arbeitsschutzgesetz §§ 3+10 sowie nach §§ 3,4+6 der Arbeitsstättenverordnung verpflichtet. Die Kurse und deren Inhalte sowie die Schulungsstätten sind von den Berufsgenossenschaften vorgegeben und autorisiert.

In Zusammenarbeit mit den Deutschen Roten Kreuz bieten wir Ihnen zwei entsprechende Kurse an.

Themen und Anwendungen

  • Eigenschutz und Absichern von Unfällen
  • Helfen bei Unfällen
  • Wundversorgung
  • Umgang mit Gelenkverletzungen und Knochenbrüchen
  • Verbrennungen, Hitze-/Kälteschäden
  • Verätzungen
  • Vergiftungen
  • lebensrettende Sofortmaßnahmen wie stabile Seitenlage und Wiederbelebung
  • zahlreiche praktische Übungsmöglichkeiten

“Richtig helfen können – ein gutes Gefühl!” Dieser Lehrgang liefert Ihnen die Handlungssicherheit in Erster Hilfe bei nahezu jedem Notfall in Freizeit und Beruf.

PS: Der Erste-Hilfe-Kurs wird auch für den Führerschein anerkannt.

Kosten: Keine! Die Kursgebühren und Schulungsmaterialien rechnet das rote Kreuz mit Ihrer Berufsgenossenschaft ab, so dass für Betriebe und Teilnehmer keine Teilnahmegebühren entstehen. Bitte beachten Sie, dass der Kurs auf Selbstverpflegung angeboten wird.

Anmeldung – Warteliste, ein weiterer Ersthelferkurs findet am 12. September 2024 statt.

    Anmeldung:

    Betrieb:








    Anmerkungen:

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