Sachkundelehrgang Klimaanlage in Kraftfahrzeugen

Klima-Servicegerät

Foto: ProMotor

Sachkundeschulung für Arbeiten an Klimaanlagen in Kraftfahrzeugen

Im Rahmen des Klimaschutzes hat die Europäische Kommission Regelungen erlassen, um die Emissionen von Kältemitteln zu reduzieren. Die Umsetzung in nationales Recht erfolgte mit der Chemikalien-Klimaschutzverordnung (ChemKlimaschutzV). Wesentliche Inhalte dieser Verordnung betreffen auch die Reduzierung der Emissionen, die von Kraftfahrzeug-Klimaanlagen ausgehen.

Nach § 5 Absatz 1 Nr. 1 der Chemikalien-Klimaschutzverordnung müssen alle Personen, die an Kraftfahrzeug-Klimaanlagen Wartungs- beziehungsweise Reparaturarbeiten, Dichtheitskontrollen und Rückgewinnung durchführen, einen Sachkundenachweis erwerben. Die Mindestanforderungen an die Sachkundeschulung sind in der Verordnung (EG) Nr. 307/2008 beschrieben, welche auch den derzeitigen Anforderungen der F-Gase-Verordnung 2024/573 entsprechen. Die Schulung erfüllt die derzeitig gelten Vorgaben der aktuellen F-Gase-Verordnung 2024/573.

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