Gasanlagen/GAP Schulung 12.11.2026

Lade Veranstaltungen

Gasanlagen Schulung

Erst- und Wiederholungs-Schulung für die hoheitliche Gasanlagenprüfung (GAP)

Die Gasanlagenprüfung (GAP) ist eine vorgeschriebene Voruntersuchung für Fahrzeuge mit Gasantrieb (Flüssiggas, Erdgas), in den meisten Fällen bevor diese zur Hauptuntersuchung zugelassen werden. Diese Prüfungen können von geschulten Fachkräften in akkreditierten Werkstätten des Deutschen Kraftfahrzeuggewerbes durchgeführt werden. Dafür muss mindestens eine 1-tägige Grundschulung (GAP-Schulung) nachgewiesen werden können.

Die Schulung wird auf Grundlage der GSP-/GAP-Schulungsrichtlinie durchgeführt und schließt mit einer Prüfung ab.

  • Rechtliche Grundlagen
  • Vorschriften und Richtlinien
  • Gasanlagenprüfung-Durchführungsrichtlinie
  • Darstellung der Bedeutung der amtlichen Untersuchung
  • Fahrzeugidentifizierung
  • Dokumentation
  • Qualitätssicherung
  • Technik der Gasanlagen
  • Spezielle technische Merkmale und Sachverhalte
  • Zusammenhänge zwischen Technik und Sicherheit
  • Physikalische und chemische Eigenschaften der Gase
  • Sicherheitstechnische Bauteile und Einrichtungen der Gasanlagen und ihre Wirkungsweise
  • Weitere alternative Antriebskonzepte
  • Praktisches Können
  • Durchführung einer Gasanlagenprüfung
  • Einsatz und Handhabung des Leckspürgerätes
  • Handhabung des Lecksuchsprays
  • Abschlussprüfung

Die Teilnehmer bekommen ein Zertifikat und eine Teilnahmebescheinigung ausgehändigt.
Die Schulung muss nach 36 Monaten wiederholt werden.

Unser Lehrgangsleiter verfügt neben seiner langjährigen Erfahrung aus der Werkstattpraxis sowie der Trainerausbildung bei der TAK auch über tiefgehende Kenntnisse als Auditor im QM-System. In unserem Schulungszentrum stehe verschiedene Schulungs-Fahrzeuge für die praktische Ausbildung bereit.

Dauer: 

Erstschulung 8-16Uhr

Wiederholungs-Schulung: 8-13Uhr

Kosten: Erstschulung 390,-€ zzgl.Umasatzsteuer ; Wiederholungs-Schulung 290,- zzgl. Umsatzsteuer ( incl. Pausensnack und Getränke) Mitglieder der Kfz-Innung Mittelbaden sowie Mitglieder anderer  Kfz-Innungen (Nachweis der Mitgliedschaft erforderlich) erhalten 10% Nachlass auf die Kursgebühren.

    Anmeldung:

    Betrieb:


















    Für Mitglieder anderer Kfz-Innungen (gilt nicht für Mitglieder der Kfz-Innung Mittelbaden und der Kfz-Innung Bruchsal):
    Damit ein Nachlass wegen Mitgliedschaft in einer Kfz-Innung gewährt werden kann, ist es zwingend erforderlich, dass der Nachweis der Innungsmitgliedschaft (z.B. aktuelle Beitragsrechnung Ihrer Innung oder Bestätigung Ihrer Innung) spätestens einen Tag vor Kursbeginn eingereicht wird. Sollte uns kein Nachweis vorliegen, wird der Normalpreis berechnet. Eine nachträgliche Gutschrift ist nicht möglich.

    *=Pflichtfelder

    Nach oben