Ausbildung zum betrieblichen Ersthelfer

Ausbildung zum betrieblichen Ersthelfer (Erste-Hilfe-Kurs)
Bei jedem Unfall im Betrieb muss die Erste Hilfe gewährleistet werden können. Dazu sind die Unternehmer nach dem Arbeitsschutzgesetz §§ 3+10 sowie nach §§ 3,4+6 der Arbeitsstättenverordnung verpflichtet. Die Kurse und deren Inhalte sowie die Schulungsstätten sind von den Berufsgenossenschaften vorgegeben und autorisiert.
In Zusammenarbeit mit den Deutschen Roten Kreuz bieten wir Ihnen zwei entsprechende Kurse an.
Themen und Anwendungen
- Eigenschutz und Absichern von Unfällen
- Helfen bei Unfällen
- Wundversorgung
- Umgang mit Gelenkverletzungen und Knochenbrüchen
- Verbrennungen, Hitze-/Kälteschäden
- Verätzungen
- Vergiftungen
- lebensrettende Sofortmaßnahmen wie stabile Seitenlage und Wiederbelebung
- zahlreiche praktische Übungsmöglichkeiten
„Richtig helfen können – ein gutes Gefühl!“ Dieser Lehrgang liefert Ihnen die Handlungssicherheit in Erster Hilfe bei nahezu jedem Notfall in Freizeit und Beruf.
PS: Der Erste-Hilfe-Kurs wird auch für Führerscheinerwerber und Übungsleiter von Sportgruppen anerkannt.
Kosten:
Die Kursgebühren werden in der Regel von der zuständigen Berufsgenossenschaft übernommen und direkt mit der BG abgerechnet. Eine Verpflegungsleistung wird hier jedoch nicht übernommen. Aufgrund der Erfahrungen der letzten Kurse bieten wir den Kurs inkl. einer Verpflegungspauschale an. Diese beinhaltet Kaffee und Kaltgetränke, sowie ein Frühstück in der Vormittags-Pause. Für die Mittagspause ist kein Essen enthalten. Die Kosten für die Verpflegungspauschale betragen 10,- € zzgl. USt. und wird dem anmeldenden Betrieb in Rechnung gestellt.
Auch Selbständige, die kein BG-Mitglied sind, können den Kurs buchen. Hier berechnen wir Ihnen 75,- € zzgl. USt. inkl. Verpflegungspauschale
Die aktuellen Termine und Anmeldeformulare finden Sie in unserer Termin-Übersicht: