Stuttgart. Das Kraftfahrzeuggewerbe in Baden-Württemberg plädiert dafür, das Fahrverbot in Stuttgart vorerst auf Eis zu legen: “Die Maßnahmen, die die Bundesregierung jetzt skizziert hat, brauchen Zeit zu wirken und vor allem, um umgesetzt zu werden”, sagt Carsten Beuß, Hauptgeschäftsführer des Verbandes des Kraftfahrzeuggewerbes Baden-Württemberg. Es mache keinen Sinn, Pendler mit Euro-4-Dieseln am 1. Januar 2019 aus Stuttgart auszusperren, wenn für diese Umstiegs- und Nachrüstprogramme aufgelegt würden, “aber dann keine Zeit bleibt, diese auch zu nutzen, weil der Pendler gezwungen ist, bis zum 1. Januar zu reagieren und die angekündigten Sonderregelungen gar nicht nutzen kann”. Verkehrsminister Andreas Scheuer habe in der Pressekonferenz in Berlin erklärt, es werde in 2019 noch einige Monate dauern, bis die rechtlichen Rahmenbedingungen für die Pkw-Nachrüstung geschaffen und die Vereinbarungen mit der Industrie getroffen seien: “So viel Zeit muss sein.” Andererseits kritisiert das Kfz-Gewerbe die Salamitaktik von Minister Scheuer scharf: “Der Bund ist im Interesse Millionen betroffener Dieselfahrer und tausender Kfz-Betriebe in der Pflicht, schnelle Lösungen bei der Nachrüstung voranzutreiben und nicht weiter auf Zeit und mit der Existenz mittelständischer Betriebe zu spielen.”

Für den Luftreinhalteplan gelte angesichts der in Berlin erwarteten Verbesserungen, “dass die Wirkungsgutachten als Basis des Luftreinhalteplans zumindest überprüft werden müssen”. Das Kraftfahrzeuggewerbe kritisiert deswegen die Erklärung des Landes, wonach laut dpa die geplanten Fahrverbote zum 1. Januar 2019 umgesetzt werden. “Die Nachrichten aus Berlin zu Dieseln und Fahrverboten schaffen eine neue Lage, auch wenn diese Lage im Moment noch sehr unübersichtlich ist, weil es eine Konzeption ist, die noch der Konkretisierung bedarf”, sagt Carsten Beuß.

Vollkommen unklar sei im Moment auch noch, “was mit den Euro-5-Dieseln auf den Höfen der Händler und den aktuellen rund drei Jahre alten Euro-5-Leasingrückläufern passiert”. Das Kfz-Gewerbe fordere, dass auch diese von den Herstellern gegebenenfalls auf deren Kosten nachgerüstet werden. Für Stuttgart gelte deswegen auch weiterhin, dass Kfz-Betriebe alle rechtlichen Möglichkeiten gegen den Luftreinhalteplan ausschöpfen werden, wenn der zum 1. Januar 2019 in Kraft gesetzt wird, weil deren Existenz gefährdet sei: Jetzt vorschnell Fakten zu schaffen, bevor die Wirkung der Maßnahmen analysiert ist, wäre inakzeptabel”, sagt Carsten Beuß.