Empfehlungen und Bewertungen in den Social Media sind heute nicht mehr wegzudenken. Dem Einfallsreichtum, an positive Bewertungen zu gelangen, sind kaum Grenzen gesetzt. So haben sich Unternehmen darauf spezialisiert, positive Empfehlungen für andere Unternehmen auf unlautere Weise zu produzieren. Andere Unternehmen versuchen Kunden mit Geschenken zu motivieren, positive Bewertungen zu generieren.
Folgendes sollte beachtet werden:
1. Gegen Werbung mit ehrlichen Empfehlungen / Bewertungen bestehen keinerlei Bedenken.
2. Werbung mit bezahlten Empfehlungen / Bewertungen ist unzulässig.
3. Empfehlungen / Bewertungen, die als Gegenleistung für die Teilnahme an einem Gewinnspiel abgegeben werden, sind ebenfalls unlauter und damit unzulässig.
(282-00/Julia Cabanis)