In der anstehenden Überarbeitung der Landesbauordnung soll eine verpflichtende Installation von Leerrohren in Wohngebäuden für die notwendige Ladeinfrastruktur bei der Elektromobilität festgeschrieben werden. Das Kfz-Gewerbe begrüßt diesen Schritt der Landesregierung, welcher die Forderungen des Handwerks berücksichtigt und für neu errichtete Wohngebäude gelten wird. Dies ist aus unserer Sicht wichtig, um beim Ausbau der Elektromobilität kostengünstig, nachhaltig und schnell voran zu kommen. Letztendlich werden die meisten E-Autos genau dort geladen – nachts am Wohnort des Autofahrers. Des Weiteren sollen bei Nicht-Wohngebäuden Ladestationen für Elektrofahrzeuge vorgesehen werden. Entscheidend wird aber die konkrete Ausgestaltung der einzelnen Regelungen in der neuen Landesbauordnung sein. Da scheint es aus Sicht des Handwerks durchaus noch Spielraum für Interpretationen zu geben – insbesondere was die Anforderungen für Fahrradstellplätze angeht.