Zusätzlich zum ganzjährigen Sonn- und Feiertagsfahrverbot gelten in der Sommerferienzeit an allen Samstagen vom 1. Juli bis 31. August 2019 Beschränkungen des Lkw-Verkehrs in der Bundesrepublik Deutschland. Das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) bittet darum, unsere Mitglieder entsprechend zu informieren. Details entnehmen Sie dem BMVI-Faltblatt „Lkw-Fahrverbot in der Ferienreisezeit”. Das Faltblatt kann im Mitgliederbereich unter www.kfz-bw.de / Unser Service für Mitglieder / Downloads / Monatsdienst heruntergeladen werden.
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