Schulung zur Berechtigung von Gasanlagenprüfungen (GAP)

Abgasmessung am Endrohr

Foto: ProMotor/T.Volz

Erst- und Wiederholungs-Schulung für die hoheitliche Gasanlagenprüfung (GAP)

Die Gasanlagenprüfung (GAP) ist eine vorgeschriebene Voruntersuchung für Fahrzeuge mit Gasantrieb (Flüssiggas, Erdgas), in den meisten Fällen bevor diese zur Hauptuntersuchung zugelassen werden. Diese Prüfungen können von geschulten Fachkräften in akkreditierten Werkstätten des Deutschen Kraftfahrzeuggewerbes durchgeführt werden. Dafür muss mindestens eine 1-tägige Grundschulung (GAP-Schulung) nachgewiesen werden können.

Die Schulung wird auf Grundlage der GSP-/GAP-Schulungsrichtlinie durchgeführt und schließt mit einer Prüfung ab.

  • Rechtliche Grundlagen
  • Vorschriften und Richtlinien
  • Gasanlagenprüfung-Durchführungsrichtlinie
  • Darstellung der Bedeutung der amtlichen Untersuchung
  • Fahrzeugidentifizierung
  • Dokumentation
  • Qualitätssicherung
  • Technik der Gasanlagen
  • Spezielle technische Merkmale und Sachverhalte
  • Zusammenhänge zwischen Technik und Sicherheit
  • Physikalische und chemische Eigenschaften der Gase
  • Sicherheitstechnische Bauteile und Einrichtungen der Gasanlagen und ihre Wirkungsweise
  • Weitere alternative Antriebskonzepte
  • Praktisches Können
  • Durchführung einer Gasanlagenprüfung
  • Einsatz und Handhabung des Leckspürgerätes
  • Handhabung des Lecksuchsprays
  • Abschlussprüfung

Die Teilnehmer bekommen ein Zertifikat und eine Teilnahmebescheinigung ausgehändigt.
Die Schulung muss nach 36 Monaten wiederholt werden.

Unser Lehrgangsleiter verfügt neben seiner langjährigen Erfahrung aus der Werkstattpraxis sowie der Trainerausbildung bei der TAK auch über tiefgehende Kenntnisse als Auditor im QM-System. In unserem Schulungszentrum stehe verschiedene Schulungs-Fahrzeuge für die praktische Ausbildung bereit.

Die aktuellen Termine und Anmeldeformulare finden Sie in unserer Termin-Übersicht:

Terminübersicht