Wir kommen zurück auf unseren Bericht im Monatsdienst März 2025. Nach der ODR-Verordnung sind Kfz-Betriebe, die über das Internet Kauf- oder Dienstleistungsverträge abschließen, seit dem Jahr 2016 verpflichtet, auf ihren Webseiten einen leicht zugänglichen Link auf die OS-Plattform der Europäischen Kommission zu setzen. Die OS-Plattform der Europäischen Kommission, war als zentrale Anlaufstelle für Verbraucher mit dem Ziel eingeführt worden, eine außergerichtliche Streitbeilegung bei Streitigkeiten über online abgeschlossene Kauf- oder Dienstleistungsverträge herbeizuführen. Die OS-Plattform wird zum 20. Juli 2025 eingestellt.
Betroffene Betriebe müssen zum 19. Juli 2025 den Link zur OS-Plattform auf ihren Internetseiten löschen. Die Verordnung sieht bedauerlicherweise keine Übergangsfristen vor.
• Wird der Link vor diesem Zeitpunkt entfernt, besteht ein Abmahnrisiko wegen Nichtbeachtung der bis einschließlich 19. Juli 2025 gesetzlich angeordneten Verlinkungspflicht.
• Wird der Link nicht oder erst nach diesem Zeitpunkt entfernt, besteht bis zu dessen Entfernung das Risiko einer Abmahnung wegen Irreführung von Verbrauchern.
Kfz-Betriebe, die sich darüber hinaus über die von ihnen zu erfüllenden Informationspflichten zum Thema „Verbraucherstreitbeilegung“ auf den neuesten Stand bringen wollen, können hierzu auf die ZDK-Broschüre „Verbraucherstreitbeilegung – Informationspflichten für Kfz-Betriebe – 3. Auflage (Stand: März 2025)“ zurückgreifen, welche auf www.kfz-bw.de/monatsdienst heruntergeladen werden kann.