Mit Monatsdienst Februar 2025 hatten wir zuletzt über das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) und die Verordnung zum Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSGV) informiert. Webseiten, über die Verbraucherverträge mittels E-Commerce (B2C-E-Commerce) ermöglicht werden, müssen künftig so ausgestaltet sein, dass sie von Menschen mit Beeinträchtigungen ohne Erschwernis genutzt werden können. Kleinstunternehmen sind davon ausgenommen. Das BFSG und die BFSGV sind am 29. Juni 2025 in Kraft getreten. Die ZDH-Praxis-Recht-Materialien zur Auslegung der Barrierefreiheitsvorschriften für Handwerksbetriebe und Handwerksorganisationen können auf www.kfz-bw.de/monatsdienst heruntergeladen werden.