Der Zentralverband Deutsches Kraftfahrzeuggewerbe (ZDK) hat die Reparaturkostenübernahmebestätigung (RKÜB) einem Facelift unterzogen, mit dem ein paar Kleinigkeiten bereinigt wurden. Wie die Vorversion enthält auch die Version 06/2025 keine Abtretung mehr, sondern ausschließlich eine Zahlungsanweisung.
Rechtliche Neuerungen sind mit der neuen RKÜB nicht verbunden, so dass auch alte Formulare aufgebraucht werden können. An der rechtlichen Einordnung der RKÜB hat sich ebenfalls nichts verändert. Insofern verweisen wir auf die Erläuterungen zur neuen RKÜB.
Folgende Dokumente können auf www.kfz-bw.de/monatsdienst heruntergeladen werden:
• RKÜB-Formular
• RKÜB-Formular als beschreibbare pdf.
• Erläuterungen zur RKÜB (Stand: 06/2025).
Die Formulare werden in Kürze im Meistershop des Deutschen Kfz-Gewerbes sowie bei den Verlagen erhältlich sein.