Der Zentralverband des Deutschen Handwerk (ZDH) hat gemeinsam mit den anderen Spitzenverbänden der gewerblichen Wirtschaft eine Stellungnahme zu den angedachten steuerlichen Arbeitsanreizen an das Bundesministerium der Finanzen sowie die CDU/CSU-Bundestagsfraktion gesendet.
Mit den anderen Spitzenverbänden der gewerblichen Wirtschaft ist der ZDH zu den von der Bundesregierung geplanten steuerlichen Arbeitsanreizen – Steuerfreiheit für Überstundenzuschläge, Teilzeitaufstockungsprämie, Aktivrente – in einem intensiven Austausch. In der gemeinsamen Stellungnahme hat der ZDH sich im Nachgang zu zwei Fachgesprächen detailliert zu den Maßnahmen gegenüber dem Bundesministerium der Finanzen sowie der CDU/CSU-Fraktion geäußert, um so schon vor Einleitung eines Gesetzgebungsverfahrens auf eine praktikable und rechtssichere Ausgestaltung hinzuwirken.
Obwohl die Zielsetzung, das gesamtwirtschaftliche Arbeitszeitvolumen anzuheben, richtig ist, sind die konkret angedachten Maßnahmen kritisch zu hinterfragen. Bei der Umsetzung der Vorschläge muss die Schaffung reiner Mitnahmeeffekte, eine Beeinflussung der Tarifpolitik, der Aufbau zusätzlicher Bürokratie und eine weitere Verkomplizierung des Steuerrechts verhindert werden.
Wesentlicher Inhalt:
Steuerfreiheit von Überstundenzuschlägen:
Position: Die Steuerbefreiung von Überstundenzuschlägen darf nicht dazu führen, dass die in Unternehmen bewährte Flexibilität durch Arbeitszeitkonten eingeschränkt wird. Zudem dürfen keine Anreize entstehen, die zu einer Absenkung der regulären Wochenarbeitszeit führen, insbesondere dann nicht, wenn die Steuerfreiheit an eine Wochenarbeitszeit von 34 Stunden gekoppelt wird, wie derzeit diskutiert wird. Zu beachten ist außerdem die aktuelle Rechtsprechung zur Benachteiligung von Teilzeitkräften. Zur rechtssicheren Ausgestaltung sollte daher keine Differenzierung zwischen Voll- und Teilzeitkräften erfolgen.
Hinweis: Bitte beachten Sie, dass ausschließlich die Steuerfreiheit von Überstundenzuschlägen im Koalitionsvertrag verankert ist (Zeile 1467 ff.) und folglich derzeit diskutiert wird. Eine Abgabenbefreiung der Zuschläge ist nach Aussage der Bundesregierung nicht vorgesehen. Für den Vorschlag, die gesamte Überstunde steuer- und abgabenfrei zu stellen, besteht derzeit – mangels Koalitionseinigung und auch im Hinblick auf die zu erwartenden Mindereinnahmen für Fiskus und Sozialkassen in Zeiten bestehender Haushaltsdefizite – keine Chance auf politische Umsetzung.
Teilzeitaufstockungsprämie:
Position: Die Teilzeitaufstockungsprämie greift nicht an den eigentlichen Ursachen der hohen Teilzeitquote in Deutschland an und verspricht daher nur geringe Wirkung. Statt auf ein möglicherweise schwer umsetzbares und ineffizientes Instrument zu setzen, sollten wirkungsvollere Maßnahmen ergriffen werden, um die Arbeitszeit auszudehnen. Dazu zählen beispielsweise eine flexiblere wöchentliche Höchstarbeitszeit oder eine Erhöhung des steuer- und abgabenfreien Betreuungszuschusses, denn gute Strukturen zur Vereinbarkeit von Beruf und Familie etwa über ein bezahlbares Kinderbetreuungsangebot sind vielfach Grundvoraussetzung für eine Ausweitung der Arbeitszeit.
Aktivrente:
Position: Grundsätzlich begrüßt der ZDH die Aktivrente. Vor einem Gesetzgebungsverfahren müssen allerdings bestehende verfassungsrechtliche Zweifel zur Zulässigkeit der Aktivrente ausgeräumt werden.
Aktuell wurde seitens der Bundesregierung noch kein Gesetzgebungsverfahren gestartet. Alle drei Maßnahmen sind im Koalitionsvertrag vereinbart, stehen aber aufgrund der erwartbaren Mindereinnahmen unter dem für den gesamten Koalitionsvertrag geltenden generellen Finanzierungsvorbehalt.