Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) hat am 30. Juni 2025 im Rahmen der Pkw-EnVKV die aktualisierte Kraftstoffpreisliste sowie die aktualisierten angenommenen durchschnittlichen CO2-Preise für die Berechnung der Energiekosten sowie der CO2-Kosten auf seiner Homepage veröffentlicht.
Diese Veröffentlichungen können auf www.kfz-bw.de/monatsdienst heruntergeladen werden sowie unter:
https://www.bundeswirtschaftsministerium.de/Redaktion/DE/Artikel/Branchenfokus/branchenfokus-automobilindustrie-veroeffentlichungen-zur-pkw-envkv.html gefunden werden.
Neue Kraftfahrzeuge, die ab dem 1. Juli 2025 ausgezeichnet werden, müssen bereits die neuen Kraftstoffpreise und angenommenen CO2-Kosten enthalten. Die mit dieser Veröffentlichung aktualisierten Angaben sind spätestens ab dem 1. Oktober 2025 für alle Fahrzeuge anzuwenden, das heißt auch für solche Fahrzeuge, die bereits vor dem 1. Juli 2025 (siehe Ausstellungsdatum des Labels) mit einem Label ausgestattet wurden.