Gemeinsam mit 17 weiteren Verbänden aus Mobilität, Energie, Logistik und Kraftstoffwirtschaft hat sich der Zentralverband Deutsches Kraftfahrzeuggewerbe (ZDK) mit einer gemeinsamen Pressemitteilung an die Öffentlichkeit gewandt. Hintergrund ist der schleppende Umsetzungsprozess der EU-Erneuerbare-Energien-Richtlinie (RED III) in deutsches Recht.
Der vom Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMUKN) am 19. Juni 2025 vorgelegte Entwurf zur Änderung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (BImSchG) kommt spät und lässt nach jetzigem Stand keine Verabschiedung mehr in diesem Jahr zu. Das bedeutet fehlende Planungssicherheit für Investitionen in klimafreundliche Kraftstoffe ab 2026.
Zentrale Maßnahmen zur Minderung von Treibhausgasemissionen drohen sich dadurch auf das Jahr 2027 oder später zu verschieben. Die aktuell vorgesehenen Quotenhöhen bis 2040 setzen zudem keine ausreichenden Anreize, um das Ziel der Klimaneutralität bis 2045 realistisch erreichen zu können.
Gemeinsam wird gefordert:

eine Vorziehung des Gesetzgebungsverfahrens,

eine Verabschiedung der Gesetzesnovelle noch 2025,

sowie verlässliche und planungssichere THG-Quotenpfade ab 2026.
Die Pressemitteilung wurde gemeinsam mit folgenden Verbänden veröffentlicht: ADAC, Bundesverband der deutschen Bioethanolwirtschaft e.V., Biogasrat+ e.V., BBNM e.V., Bundesverband eMobilität e.V. (BEM), Bundesverband Freier Tankstellen (bft), Bundesverband Paket- und Expresslogistik e.V. (BPEX), Bundesverband THG Quote e.V., BWVL – Bundesverband für Eigenlogistik & Verlader e.V., Deutscher Wasserstoff-Verband (DWV) e.V., eFuel Alliance, Fachverband Biogas e.V., Initiative Klimabetrug Stoppen, UNITI – Bundesverband EnergieMittelstand e.V., Verband der Automobilindustrie (VDA) e.V., Verband der Deutschen Biokraftstoffindustrie (VDB), Verband der Internationalen Kraftfahrzeughersteller (VDIK).
Die vollständige Pressemitteilung kann auf www.kfz-bw.de/monatsdienst heruntergeladen werden.