Wann genau handelt es sich bei einem Kraftfahrzeug um einen „Neuwagen“ und wann um einen „Gebrauchtwagen“? Die Begriffe „neu“ oder „gebraucht“ spielen im Kfz-Gewerbe ebenso wie z.B. die Begriffe „fabrikneu“, „Tageszulassung“ oder „EU-Fahrzeug“ eine große Rolle; in wirtschaftlicher ebenso wie in rechtlicher Hinsicht. Die Definitionen und Abgrenzungen der für das Kfz-Gewerbe maßgeblichen Begriffe hängen davon ab, in welchem rechtlichen Zusammenhang sie verwendet werden. Eine einheitliche Definition für alle Rechtsgebiete gibt es nicht!
In der ZDK-Broschüre werden folgende Rechtsgebiete/Themen behandelt:
• Pkw-Energieverbrauchskennzeichnungsverordnung
• Kaufrecht
• Verkaufsverbote in Händler- und/oder Serviceverträgen
• Steuerrecht
• Unfallschadensrecht
• Ausgleichsanspruch analog § 89 b Handelsgesetzbuch
Die Broschüre soll Kfz-Betrieben einen guten Überblick über die gesetzlichen und von der Rechtsprechung entwickelten Definitionen und Abgrenzungen der im Kfz-Gewerbe verwendeten Begriffe rund um das Thema „neu oder gebraucht“ geben. Sie kann auf www.kfz-bw.de/monatsdienst heruntergeladen werden.