Der Unternehmerverband Deutsches Handwerk (UDH) hat Informationen zu arbeitsrechtlichen Fragestellungen rund um die Themen Pflegezeit und Familienpflegezeit erstellt. Die gesellschaftliche Entwicklung, die u.a. auch mit zunehmender Pflegebedürftigkeit und einem damit verbundenen erhöhtem Pflege- und Betreuungsbedarf älterer Personen einhergeht, hat längst die Handwerksbetriebe und ihre Beschäftigten erreicht. Viele Beschäftigte mit pflegebedürftigen nahen Angehörigen stehen vor der Herausforderung, Beruf und Pflege unter einen Hut bringen zu müssen. Um pflegewilligen Beschäftigten in dieser Situation entgegenzukommen, sehen das Pflegzeitgesetz und das Familienpflegezeitgesetz unter bestimmten Voraussetzungen (Teil-)Freistellungen von der Arbeitsleistung vor.
Welche Möglichkeiten diese Gesetze dem Beschäftigten einräumen, was der Betriebsinhaber dabei jeweils zu beachten hat und wie er pflegewillige Beschäftigte bei der Vereinbarkeit von Beruf und Pflege unterstützen kann, dazu geben ihm die Merkblätter aus der Reihe UDH Praxis Arbeitsrecht eine übersichtliche Einführung und praktische Tipps an die Hand.
Die Kurzübersichten der UDH-Praxis Arbeitsrecht, welche auf www.kfz-bw.de/monatsdienst heruntergeladen werden können, dienen der schnellen Orientierung der Handwerksbetriebe und bieten grundlegende Informationen über die Ansprüche zur Angehörigenpflege, können aber eine umfassende Beratung durch Verband und Innung nicht ersetzen.