Der Zentralverband Deutsches Kraftfahrzeuggewerbe (ZDK) lehnt den geplanten Delegierten Rechtsakt der EU-Kommission zum Austausch von Traktionsbatterien in Elektrofahrzeugen entschieden ab. Die Regelung sieht vor, dass künftig nur vom Hersteller autorisierte Werkstätten Batterien austauschen dürfen – ein schwerwiegender Eingriff in den freien Wettbewerb und die Existenz freier Kfz-Werkstätten.
Kritikpunkte des ZDK:
• Widerspruch zu geltendem EU-Recht: Bestehende Verordnungen wie die Batterieverordnung (EU 2023/1542) und die Richtlinie zum Recht auf Reparatur (EU 2024/1799) stärken ausdrücklich die Rechte freier Werkstätten und garantieren diskriminierungsfreien Zugang zu Reparaturinformationen.
• Wirtschaftliche Folgen: Freie Werkstätten haben bereits hohe Summen in Schulungen und Ausrüstung für Hochvolt-Arbeiten investiert. Eine Exklusivregelung für Vertragswerkstätten würde diese Investitionen entwerten und viele Betriebe gefährden.
• Verbrauchernachteile: Reparaturen in Vertragswerkstätten sind bis zu 30 Prozent teurer. Zudem werden dort oft ganze Batterien ausgetauscht statt einzelner Module, was zu unnötig hohen Kosten und längeren Standzeiten führt.
• Technische und rechtliche Argumente: Sicherheitsstandards wie IEC, ISO und ECE sind öffentlich zugänglich und können von jeder qualifizierten Werkstatt angewendet werden. Die Produkthaftung liegt ohnehin bei der ausführenden Werkstatt – unabhängig vom Werkstatttyp.
• Batteriepass als Schlüssel: Ab 2027 wird ein digitaler Batteriepass verpflichtend, der alle relevanten Daten zur Batterie enthält. Dieser ermöglicht freie Werkstätten eine sichere und nachvollziehbare Reparatur – unabhängig vom Hersteller.
• Nachhaltigkeit und Kreislaufwirtschaft: Reparaturen verlängern die Lebensdauer von Batterien und fördern Second-Life-Nutzung. Ein OEM-Monopol würde diese Ziele konterkarieren.
• Marktentwicklung: Bis 2030 werden Millionen Elektrofahrzeuge und defekte Batterien erwartet. Vertragswerkstätten allein können dieses Volumen nicht bewältigen. Freie Werkstätten sind unverzichtbar.
Forderungen des ZDK:
1. Streichung der Exklusivregelung für OEM-Werkstätten.
2. Zulassung unabhängiger Antragsteller für Batteriezulassungen.
3. EU-weite Anerkennung von Qualifikationen freier Werkstätten.
4. Verpflichtende Bereitstellung von Reparaturinformationen und Integration des Batteriepasses.
Fazit:
Der aktuelle Vorschlag gefährdet Wettbewerb, Verbraucherinteressen und Nachhaltigkeit. Der ZDK fordert eine grundlegende Überarbeitung im Sinne eines offenen, sicheren und zukunftsfähigen Kfz-Marktes.