Über Jahre hinweg setzte sich der Zentralverband Deutschen Kraftfahrzeuggewerbes für Erleichterungen bei der Solldaten-Verwendung ein. Nun ist der Silberstreif am Horizont erkennbar. Das Bundesministerium für Verkehr (BMV) überarbeitet derzeit die AU-Richtlinie sowie den AU-Geräteleitfaden. Ziel ist eine Vereinheitlichung der Prüfgrundlagen – künftig sollen ausschließlich gesetzliche Solldaten verwendet werden. Bislang basierte die AU auf herstellerspezifischen Vorgaben, die sich in der Praxis häufig als unzureichend oder nicht plausibel erwiesen. Mit der geplanten Reform wird dieser Unsicherheitsfaktor beseitigt: Die gesetzlichen Sollwerte gemäß Ziffer 2.2 der AU-Richtlinie werden zur verbindlichen Grundlage der Prüfung. Dazu zählen unter anderem Vorgaben zur Motortemperatur, Leerlaufdrehzahl sowie Grenzwerte für CO-Gehalt, Rauchgastrübung und Partikelanzahl.
Die Anpassung soll voraussichtlich im 4. Quartal 2025 in Kraft treten. Bis zum Inkrafttreten der Änderungen gilt weiterhin der Grundsatz, dass die Daten aus der Datenbank zu verwenden sind. Bei fehlenden, unzureichenden, nicht anwendbaren oder unplausiblen Herstellervorgaben dürfen AU-Prüfer jedoch bereits jetzt auf die gesetzlichen Sollwerte zurückgreifen – mit entsprechender Dokumentation auf dem AU-Nachweis.
Diese Reform sorgt für einheitliche Prüfbedingungen, erhöht die Qualität und Vergleichbarkeit der AU-Ergebnisse und stärkt die Rechtssicherheit für alle berechtigten Untersuchungsstellen – von anerkannten Werkstätten bis hin zu technischen Prüfstellen. Darüber hinaus ist zu erwarten, dass diese Entscheidung des BMV zu Kosteneinsparungen für anerkannte AU-Werkstätten führen wird. Ein weiterer positiver Effekt zeichnet sich auch in Verschlankungen im Qualitätsmanagementsystem der Inspektionsstelle AÜK des Kraftfahrzeughandwerks (IS AÜK) ab.