ZDK positioniert sich zur Zukunft der Kfz-GVO
2026 begleitet der ZDK gemeinsam mit europäischen Partnerverbänden die Ausgestaltung der künftigen Kfz-GVO. Ziel ist es, die Interessen aller Betriebe des Kfz-Gewerbes zu sichern und gegenüber der Politik klare Rechts- und Planungssicherheit einzufordern. Der ZDK setzt sich dabei weiterhin für fairen Wettbewerb und einen verlässlichen Zugang zu Fahrzeugdaten ein.
Eichgebühren steigen 2026 deutlich
Seit 1. Januar 2026 gilt die Zweite Änderung der Mess- und Eichgebührenverordnung (MessEGebV) bundesweit. Der Bundesrat hat am 21. November 2025 erstmals seit 2021 einer Gebührenanpassung zugestimmt, bei der neben Kostenentwicklungen auch strukturelle Änderungen berücksichtigt wurden. Hierfür fand im Vorfeld eine generelle Überprüfung sämtlicher Gebührensätze statt. Alle Leistungen im gesetzlichen Bereich des Eichwesens in Baden-Württemberg werden daher seit dem 1. Januar 2026 nach der neuen Gebührentabelle der MessEGebV abgerechnet.
Die neuen Sätze können hier eingesehen werden: Anlage MessEGebV – Einzelnorm