Mit der neuen EU-Altfahrzeugverordnung wird der bestehende europäische Rechtsrahmen zur Behandlung
von Altfahrzeugen grundlegend weiterentwickelt. Am 23. Februar 2026 wurde die Verordnung durch die
Europäische Kommission veröffentlicht. Die Bestätigung durch das europäische Parlament und den Rat gilt
als Formsache. Damit wird der europäische Rechtsrahmen mit erheblichen Auswirkungen auf Hersteller,
Verwerter, Werkstätten und Handel grundlegend neu aufgestellt.
Dem Zentralverband Deutsches Kraftfahrzeuggewerbe (ZDK) ist es gelungen, zentrale Forderungen auf
nationaler und europäischer Ebene in den Verordnungstext einzubringen.
Dazu zählen insbesondere:
• Ein klarer und verbindlicher Altfahrzeugbegriff mit rechtssicheren Kriterien zur Abgrenzung
zwischen Gebrauchtfahrzeug und Abfall
• Eine verpflichtende technische Bewertung zur Einstufung des Fahrzeugstatus
• Die konsequente Anwendung der erweiterten Herstellerverantwortung (EPR) im Sinne des
Verursacherprinzips
• Stärkere Maßnahmen gegen illegale Exporte und Missbrauch, inklusive digitaler
Nachverfolgbarkeit
• Vorgaben zur Kreislauffähigkeit, Recyclingquoten und Design-for-Removal (Codierung
von gebrauchten Ersatzteilen), die Reparatur und Wiederverwendung stärken
Diese Punkte sind wichtige Meilensteine für mehr Rechtssicherheit, für fairen Wettbewerb und die Stärkung
der Kreislaufwirtschaft im Automobilsektor.
Gleichzeitig ist klar: Die eigentliche Weichenstellung erfolgt jetzt auf nationaler Ebene.
Mit dem Papier „Kfz-Kompetenz in der Kreislaufwirtschaft festigen!“, das auf www.kfz-bw.de/monatsdienst
heruntergeladen werden kann, bringt der ZDK fachlich fundierte Vorschläge in den anstehenden
Umsetzungsprozess ein.
Die konkrete Ausgestaltung der technischen Bewertung, die Einbindung qualifizierter Kfz-Betriebe und der
Erhalt bewährter Anerkennungsstrukturen durch Kfz-Innungen werden maßgeblich im nationalen
Gesetzgebungsverfahren entschieden. Hier wird sich der ZDK auf nationaler Ebene weiterhin mit Nachdruck
dafür einsetzen, dass:
• unsere qualifizierten Betriebe weiterhin die Bewertung von Fahrzeugen durchführen können,
• keine zusätzlichen bürokratischen Parallelstrukturen entstehen,
• Kosten nicht auf Handel und Werkstätten verlagert werden,
• und bewährte Strukturen der Anerkennung qualifizierter Betriebe des Kfz-Gewerbes erhalten
bleiben.
Die ELV-Verordnung bietet demnach große Chancen – für Ressourcenschutz, Wertschöpfung und neue
Geschäftsfelder.