Die neue EU-Batterieverordnung betrifft Kfz-Reparaturbetriebe deutlich früher und umfassender als vielfach
angenommen. Sie ist nicht nur auf den Batteriepass beschränkt, der für Neufahrzeuge ab Februar 2027
verpflichtend wird. Für den Werkstattalltag greifen bereits jetzt wesentliche rechtliche und
organisatorische Pflichten.
Im Fokus stehen dabei Traktionsbatterien aus Elektro- und Hybridfahrzeugen, Ersatz- und Austauschbatterien
sowie ausgebaute Hochvoltmodule. Sobald eine Batterie aus einem Fahrzeug entfernt wird, entstehen
rechtliche, organisatorische und haftungsbezogene Anforderungen – unabhängig davon, ob sie entsorgt,
weitergegeben oder wiederverwendet wird.
Um Haftungsrisiken zu vermeiden, müssen zahlreiche Punkte beachtet werden! Dazu zählen:
• Dokumentationspflichten
• Rücknahme und Entsorgung
• Sichere Zwischenlagerung
• Gefahrgutrecht (ADR) beim Transport
• „Zweitverwendung“
Die EU-Batterieverordnung ist somit kein Zukunftsthema, sondern wirkt bereits jetzt in die Praxis hinein.
Entscheidend ist, interne Prozesse frühzeitig anzupassen und Rechtssicherheit zu schaffen.
Das ausführliche Informationsmaterial kann auf www.kfz-bw.de/monatsdienst heruntergeladen werden:
• FAQ – EU-Batterieverordnung aus Sicht von Reparaturbetrieben
• Checkliste für Reparaturbetriebe – EU-Batterieverordnung