Lachgas hat sich in den letzten Jahren zunehmend zu einer Partydroge für Kinder und Jugendliche entwickelt. Dabei wird es meistens als euphorisierender Stoff über Luftballons eingeatmet. An den damit gerade für Minderjährige verbundenen hohen Gesundheitsrisiken, beispielsweise Bewusstlosigkeit über Gefrierverletzungen bis hin zu bleibenden Schäden des Nervensystems, gibt es keinerlei medizinische Zweifel. Dennoch wurden diese Kartuschen auch an einigen Tankstellen verkauft.
In manchen Regionen und Bundesländern ist der Verkauf von Lachgas an Kinder und Jugendliche bereits heute verboten. Hamburg hatte ein solches Verbot im Januar 2025 eingeführt, Schleswig-Holstein zog im Juli 2025 nach. Städte wie zum Beispiel Bonn, Frankfurt/M., Hanau, Dortmund und Osnabrück, aber auch der Landkreis Helmstedt haben ähnliche Regelungen auf kommunaler Ebene.
Mit dem „Gesetz zur Änderung des Neue-psychoaktive-Stoffe-Gesetzes“, veröffentlicht im Bundesgesetzblatt vom 12. Januar 2026, gilt dieses Verbot ab dem 12. April 2026 bundesweit.
Ziel der Neuregelung ist es, die bislang einfache Verfügbarkeit von Lachgas deutlich einzuschränken. Künftig gelten Lachgas und entsprechende Zubereitungen in Kartuschen mit einer Füllmenge von mehr als 8,4 Gramm als neue psychoaktive Stoffe und unterliegen damit einem gesetzlichen Umgangsverbot. Für Minderjährige werden Erwerb und Besitz ausdrücklich untersagt. Zudem werden der Verkauf über Automaten sowie der Versandhandel an private Verbraucher generell verboten, unabhängig von einer Altersgrenze.
Ausschließlich Erwachsene dürfen somit künftig pro Kauf höchstens zehn Kartuschen mit jeweils 8,4 Gramm erwerben, die zum Aufschäumen von Schlagsahne genutzt werden. Uneingeschränkt weiter verkäuflich ist Fertigsprühsahne, in der Lachgas lediglich in geringer Menge als Treibmittel enthalten ist.
Nur als Randnotiz erwähnen wir, dass mit der Gesetzesänderung auch das Inverkehrbringen, der Handel und die Herstellung der Stoffe BDO und GBL (als Reinstoff und Zubereitungen dieser Stoffe mit einem Gehalt von jeweils mehr als 20 Prozent) verboten wird. Diese Stoffe sind dadurch bekannt geworden, dass sie von Sexualstraftätern als K.O.-Tropfen missbraucht werden.