Die Markttransparenzstelle für Kraftstoffe beim Bundeskartellamt hat am 27. März 2026 ihren aktuellen Quartalsbericht veröffentlicht. Er beschäftigt sich hauptsächlich mit der Kraftstoffpreisentwicklung seit Beginn der kriegerischen Auseinandersetzung im Nahen Osten und stellt erhebliche Preisanstiege im Zeitraum vom 28. Februar bis zum 25. März 2026 fest: E5 verteuerte sich um 27,8 Cent auf 2,122 Euro je Liter, E10 auf 2,065 Euro. Diesel legte um 51,4 Cent auf 2,267 Euro je Liter zu.
Eine Anmerkung in diesem Zusammenhang: Die von der MTKS genannten Preise sind immer die rein arithmetischen Mittel aller gemeldeten Preise eines Tages. Der tatsächliche Verbraucherpreis liegt — weil Fahrer preissensibel tanken und Apps nutzen — strukturell unter dem arithmetischen MTS-K-Mittel. Bisherige Studien gehen von einer Größenordnung von ca. 1–2 Cent/Liter bei Benzin aus; im derzeitigen Hochpreisumfeld dürfte die Abweichung eher höher liegen.
Das Kartellamt beschäftigt sich vor allem mit der Frage, warum sich Diesel so erheblich stärker verteuerte als Benzin und stellt fest, dass sich die Großhandelspreise bei Diesel in der Krise deutlich vom Rohölpreis gelöst hätten. Am 19. März lag die Preissteigerung bei Diesel im Großhandel um rund 25 Cent über der Preissteigerung beim Rohöl; allein vom 18. auf den 19. März hatte sich diese Entkopplung um 10 Cent erhöht. Als strukturellen Erklärungsansatz verweist die Behörde auf die Importabhängigkeit: Deutschland exportiere Benzin netto, müsse bei Diesel hingegen einen erheblichen Teil des Bedarfs über Importe decken, von denen ein relevanter Anteil direkt aus dem Nahen Osten stamme. Raffinerien könnten ihre Produktion zudem nicht kurzfristig von Benzin auf Diesel umstellen. Ob diese Faktoren den Preisanstieg vollständig erklären, untersuche das Amt noch. Vielleicht sollte es dabei auch berücksichtigen, dass auch Gasöl als Vorprodukt überproportional teurer wurde – und das wird eben auch für Heizöl und Kerosin benötigt, wobei die Importabhängigkeit bei letzterem in Europa noch höher ist als bei Diesel.
Den nicht nur von Bundeswirtschaftsministerin Katharina Reiche, sondern auch von den Leitern der sogenannten „Spritpreis-Taskforce“ der Koalition gern zitierten angeblichen Rakete-Feder-Effekt – Preise steigen schnell, sinken aber nur langsam – kann das Bundeskartellamt bislang „in der aktuellen Dynamik“ nicht bestätigen. Nach einem deutlichen Rückgang des Rohölpreises um den 10. März sanken die Großhandelspreise, die Tankstellenpreise gaben mit leichter Verzögerung nach. Auch mit dem von der Task-Force häufig vorgebrachten Argument, in Deutschland seien die Preise am stärksten gestiegen, setzt sich das Kartellamt auseinander und kommt zu folgendem Ergebnis: Im Zeitraum vom 23. Februar bis zum 23. März stieg der Dieselpreis in Deutschland um 57,6 Cent je Liter; in Dänemark, den Niederlanden und Schweden lagen die Zuwächse jeweils bei mehr als 60 Cent. Bei E5 verzeichnete Deutschland einen Anstieg um 31,7 Cent und lag damit etwa auf dem Niveau Tschechiens.
Die Tatsache, dass im Zuge des Iran-Kriegs auch der Preis für HVO100 deutlich angestiegen ist, obwohl es sich nicht um einen fossilen Kraftstoff handelt, erklärt das Amt so: „Wenn regulärer Diesel teurer und damit unattraktiver wird, steigt tendenziell die Nachfrage nach HVO100 und damit steigt auch dessen Preis.“ Dennoch sei nach den massiven Preissteigerungen von B7-Diesel dieser aktuell zum Teil teurer als HVO100.
Recht kurz behandelt der Quartalsbericht auch die neuen kartellrechtlichen Handlungsmöglichkeiten. Mit dem gerade beschlossenen § 29a GWB (Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen) kann die Behörde prüfen, ob bei Diesel, E5 und E10 möglicherweise missbräuchliche Preissteigerungen vorlagen. Vorsichtshalber wird in der Pressemeldung des Amtes zum Quartalsbericht jedoch bereits auf Folgendes hingewiesen: „Die Feststellung einer missbräuchlichen Preishöhe hat in der Marktwirtschaft einen Ausnahmecharakter und ist von Gesetzgeber und Rechtsprechung an sehr hohe Hürden gekoppelt. Im Übrigen unterliegen die Entscheidungen des Amtes am Ende der Überprüfung durch die Gerichte, müssen mithin gerichtsfest sein.“ Und: „Die im Ausland vorhandenen Preisregulierungen sind außerhalb des Kartellrechts verortet.“
Zu dem 1. April dann auch bei uns geltendem „österreichischen Modell“ merkt der Bericht an, dass die „Markttransparenzstelle anhand ihrer Echtzeitpreisdaten die Einhaltung der neuen Preisregel engmaschig und automatisiert monitort,“ für die Durchsetzung und die Ahndung von Verstößen nach dem Gesetz allerdings die von den Ländern benannten Behörden zuständig seien.
Der Bericht kann auf www.kfz-bw.de/monatsdienst heruntergeladen werden.