Die Bundesregierung wollte die Zahl der Sicherheitsbeauftragten in Unternehmen deutlich zu reduzieren. Friedrich Merz hatte angekündigt, den Schwellenwert für deren verpflichtende Bestellung von bisher 20 auf 50 Beschäftigte anzuheben. Ziel war ein spürbarer Bürokratieabbau, insbesondere für mittelständische Betriebe.
Gegen diese Pläne regte sich jedoch früh Widerstand; Gewerkschaften und Berufsgenossenschaften warnten vor einer Absenkung des Arbeitsschutzniveaus. Auch die SPD stellte sich gegen eine reine Reduzierung und forderte zusätzliche Schutzmaßnahmen.
Ein daraufhin vom Bundesarbeitsministerium vorgelegter Entwurf sah zwar die Anhebung des Schwellenwerts auf 50 Beschäftigte vor, koppelte dies jedoch an eine Gegenmaßnahme mit weitreichenden Folgen: In Betrieben mit gefahrgeneigten Tätigkeiten sollte bereits ab einem einzigen Beschäftigten ein Sicherheitsbeauftragter erforderlich sein. Nach Einschätzungen der Arbeitgeberverbände hätte diese Regelung zu einem deutlichen Anstieg geführt – statt eines Abbaus wären per Saldo mehrere hunderttausend zusätzliche Sicherheitsbeauftragte in Kleinbetrieben entstanden.
Erst kurz vor der Abstimmung erzielte die Koalition einen Kompromiss: Eine generelle Absenkung auf einen Beschäftigten entfällt. Gleichzeitig wird der Schwellenwert auf 50 nur dann angehoben, wenn im Betrieb keine besonderen Gefahren vorliegen; sonst bleibt es bei 20. Grundlage für die Einschätzung ist die individuelle Gefährdungsbeurteilung.
Nach ersten Einschätzungen dürfte diese Regelung in vielen handwerklichen Bereichen leider kaum Veränderungen und damit kaum Erleichterungen bringen. Denn in den gefahrgeneigten Gewerken – etwa wie bei uns im Kfz-Handwerk, bei Elektro oder beim Bau – wird wegen der Gefahrgeneigtheit faktisch in den meisten Fällen wohl weiterhin die bisherige Pflicht ab 20 Beschäftigten gelten.
Damit bleibt der Effekt des angekündigten Bürokratieabbaus im Handwerk aus. Branchenverbände und Berufsgenossenschaften wollen die Auswirkungen der neuen Regelung nun genau bewerten.