Die Regierungsfraktionen in Baden-Württemberg haben ein neues Ladenöffnungsgesetz auf den Weg gebracht. Es ermöglicht digitale, vollautomatisierte Kleinstläden rund um die Uhr. Bisher fehlten klare Regelungen für digitale Kleinstsupermärkte, insbesondere an Sonn- und Feiertagen. Künftig können vollautomatisierte Verkaufsstellen mit bis zu 150 Quadratmetern Verkaufsfläche rund um die Uhr öffnen, sofern sie Waren des täglichen Bedarfs anbieten und ohne Personal betrieben werden. Die erste Lesung im Landtag hat am 28. Januar 2026 stattgefunden. Nach der Beratung im Wirtschaftsausschuss soll das Gesetz dann in der Plenarsitzung am 5. Februar 2026 final verabschiedet werden. Ziel der Anpassung ist es, das bestehende Regelwerk an aktuelle gesellschaftliche und technische Entwicklungen anzupassen. Für Tankstellenshops kann das neue Gesetz einerseits neue Konkurrenz an Sonn- und Feiertagen sowie nachts bringen, andererseits auch Chancen an Standorten, an denen automatisierte Lösungen denkbar sind. Kritisch sehen wir die vorgesehene Anzeigepflicht gegenüber den Kommunen, die erneut einen Flickenteppich unterschiedlicher Regelungen und zusätzliche Unsicherheiten schaffen kann. In der nächsten Ausgabe berichten wir ausführlich, wenn bis dahin das Gesetz vom Landtag beschlossen ist.