Die Bundesregierung hat den Zentralverband Deutsches Kraftfahrzeuggewerbe darüber in Kenntnis gesetzt, dass der technische Ausschuss für Kraftfahrzeuge (TCMV) den delegierten Rechtsakt zur Änderung des Anhang X der Verordnung (EU) 2018/858 (Typgenehmigungsverordnung) ohne weitere Änderungen gebilligt hat.
Der Anhang X der Verordnung 2018/858 regelt bekanntlich die Anforderungen an den Zugang zu Reparatur- und Wartungsinformationen (RMI), einschließlich der technischen Informationen, Diagnose- und Programmierfunktionen sowie der Anforderungen an OBD-Informationen und standardisierte Schnittstellen. Die nun gebilligte Anpassung konkretisiert bzw. aktualisiert die technischen und funktionalen Vorgaben, insbesondere im Hinblick auf:
• den diskriminierungsfreien Zugang unabhängiger Marktteilnehmer zu fahrzeugbezogenen Daten und Funktionen,
• Anforderungen an Cybersicherheit und Authentifizierungsverfahren,
• technische Spezifikationen für den Zugriff auf OBD-Informationen sowie Remote-Diagnose- und Programmiermöglichkeiten,
• die Harmonisierung mit einschlägigen UNECE-Regelungen (u. a. im Bereich Software-Updates und Cybersecurity).
Mit der Billigung im TCMV ist ein zentraler verfahrensrechtlicher Meilenstein erreicht. Der delegierte Rechtsakt wird nun der Europäischen Kommission zur formellen Annahme vorgelegt. Nach Annahme durch die Kommission beginnt die zweimonatige Einspruchsfrist für das Europäische Parlament (und den Rat). Innerhalb dieses Zeitraums können die Mitgesetzgeber Einwände erheben.
Vorbehaltlich eines Einspruchs rückt damit das Inkrafttreten der überarbeiteten Anforderungen an Anhang X der Typgenehmigungsverordnung in greifbare Nähe. Für Hersteller, Typgenehmigungsbehörden sowie unabhängige Marktteilnehmer ist dies von erheblicher praktischer Bedeutung, da die technischen Zugangsbedingungen und Compliance-Anforderungen künftig auf dieser Grundlage überprüft und umgesetzt werden.
Über den weiteren Fortgang des Verfahrens – insbesondere die formelle Annahme durch die Kommission und den Ablauf der Einspruchsfrist – werden wir Sie umgehend informieren.