Die Umsatzsteuer auf Speisen in gastronomischen Betrieben wurde bekanntlich zum 01.01.2026 dauerhaft von 19 Prozent auf 7,0 Prozent gesenkt. Getränke bleiben weiterhin mit 19 Prozent besteuert. Diese Umstellung betrifft alle Restaurants, Cafés, Imbisse, Caterer und Hotelbetriebe – und eben auch Bistros in Tankstellen.
Auch mit der neuen Regelung gibt es weiter eine Reihe von „Fallstricken“, bspw. bei der Abgabe von Speisen und Getränken zum Pauschalpreis, aber auch bei der Behandlung von Gutscheinen und Anzahlungen.
Hilfreich bei solchen Fragen ist ein aktualisiertes Merkblatt des Zentralverbandes des Deutschen Handwerks (ZDH), das viele Hinweise zur neuen Rechtslage gibt, aber natürlich nicht die Steuerberatung im Einzelfall ersetzen kann. Das Merkblatt kann auf www.kfz-bw.de/monatsdienst heruntergeladen werden.