Noch immer verzichten rund 36 Prozent der berechtigten E-Fahrzeughalter auf ihre THG-Prämie – und damit auf bares Geld. Dabei gewinnt die THG-Quote aktuell wieder an Attraktivität: Durch strengere Klimaziele und begrenztere Kompensationsmöglichkeiten steigt die Nachfrage nach CO₂-Zertifikaten spürbar. Für 2026 werden erneut Prämien in Höhe von rund 165 bis 215 Euro pro Fahrzeug erwartet. Aktuell kann über den ZDK-Kooperationspartner „Geld für eAuto“ bereits 230 Euro pro Fahrzeug erzielt werden
Gerade für Kfz-Betriebe eröffnet es neue wirtschaftliche Spielräume.
Der Zentralverband Deutsches Kraftfahrzeuggewerbe (ZDK) empfiehlt ausdrücklich, dieses Potenzial zu nutzen, und arbeitet seit Beginn eng mit dem spezialisierten Anbieter „Geld für eAuto“ zusammen. Die Kooperation bietet maßgeschneiderte Lösungen für Autohäuser – sowohl für den eigenen Betrieb als auch für deren Kundinnen und Kunden.
Welche Vorteile haben Autohäuser konkret?
➢ THG-Prämie für eigene Fahrzeuge sichern Eigenzulassungen und Vorführwagen können problemlos angemeldet werden und generieren zusätzliche Erlöse ohne Mehraufwand.
➢ Einnahmen aus Ladeinfrastruktur erzielen Öffentliche Ladepunkte auf dem Betriebsgelände können ebenfalls THG-relevant sein – jede geladene Kilowattstunde kann vergütet werden.
➢ Neue Ertrags- und Bindungsmodelle im Kundengeschäft Über die ZDK-Kooperation mit Geld für eAuto stehen zwei Modelle zur Verfügung:
• Affiliate-Modell: Das Autohaus empfiehlt den Service und partizipiert an der Vermittlung.
• Agenten-Modell: Das Autohaus beantragt die THG-Prämie direkt für seine Kunden und kann diese gezielt zur Kundenbindung einsetzen – etwa in Form von Servicegutscheinen, Zubehör oder Werkstattleistungen.
Gerade das Agenten-Modell bietet großes Potenzial für Vertrieb und After-Sales und lässt sich einfach in bestehende Prozesse integrieren.
Wichtig: Die Beantragung ist unkompliziert und erfolgt einmalig, danach jährlich automatisch. Rückwirkende Anträge sind jedoch nicht möglich. Für das Jahr 2026 müssen Anträge – je nach Anbieter – spätestens bis Oktober gestellt werden.
Kfz-Betriebe können ihre THG-Prämie direkt über den ZDK-Kooperationspartner beantragen: https://geld-fuer-eauto.de/unternehmen
Fazit: Die THG-Quote ist längst mehr als ein Randthema der Elektromobilität. Sie ist ein konkreter, kalkulierbarer Ertragsbaustein für Autohäuser – und ein weiterer Hebel, um Elektromobilität wirtschaftlich sinnvoll in den Betrieb zu integrieren.