Der Zentralverband Deutsches Kfz-Gewerbe (ZDK) bemängelt fehlende Praxistauglichkeit des Vorschlages der
EU-Kommission für eine EU-weite einheitliche Fahrzeugvebrauchskennzeichnung und appelliert an
Bundeswirtschaftsministerin Reiche in einem Acht-Punkte-Papier für weitreichende Korrekturen.
Als Teil des sogenannten „Automotive Package“ hat die EU-Kommission am 16. Dezember 2025 den Vorschlag
für eine Verordnung zur Kennzeichnung von Fahrzeugen vorgelegt. Ziel der Neuregelung ist die verlässliche
und vergleichbare Versorgung von Verbraucherinnen und Verbrauchern mit Informationen beim
Fahrzeugkauf, um fundierte Entscheidungen zu ermöglichen und umweltfreundlichere, emissions- und
verbrauchsarme Pkw zu fördern.
„Die EU-Kommission schießt über das Ziel hinaus, wenn nunmehr auch Gebrauchtwagen in die Regulierung
mit aufgenommen werden sollen. Dies öffnet professionell agierenden Abmahnvereinen Tür und Tor, da
Gebrauchtfahrzeuge nicht selten vom Originalzustand abweichen und daher kaum objektive
Verbrauchswerte für diese Fahrzeuge vorliegen“, so ZDK-Präsident Thomas Peckruhn. „Hinzu kommt, dass
ältere Gebrauchtwagen nach NEFZ-Zyklus zugelassen wurden, mittlerweile aber der WLTP-Wert für die
Kennzeichnung entscheidend sind. Komplizierte Umrechnungen sind von den Händlern kaum leistbar“, so
Peckruhn.

In einer Stellungnahme an das Bundeswirtschaftsministerium fordert der ZDK deutliche Nachbesserungen
und ein engagiertes Auftreten der Bundeswirtschaftsministerin gegenüber der EU-Kommission. „Für die
Verbraucherinnen und Verbraucher schaffen die zahlreichen Neuerungen keinerlei Mehrwert. Für den
Fahrzeughandel birgt die Regulierung zu viele Risiken, um überhaupt noch ältere Gebrauchtfahrzeuge
anzubieten oder gar in Zahlung zu nehmen. Den Gebrauchtwagenkunden erweist das Brüsseler
Bürokratiemonster einen Bärendienst“, so Peckruhn.
Der ZDK appelliert an das Bundeswirtschaftsministerium, rechtssichere, praktikable und technologisch
umsetzbare Vorschriften zu formulieren, die den unterschiedlichen Rollen und Einflussmöglichkeiten von
Herstellern, Händlern und sonstigen Marktteilnehmern gerecht werden. Dazu gehört ausdrücklich auch doe
Verpflichtung der Hersteller, die Verbrauchslabel gleich mitzuliefern und im Übrigen vor allem auf digitale
Lösungen zu setzen. Nur so kann die Verordnung sowohl den Verbraucherinteressen als auch der
Wettbewerbsfähigkeit der Automobilwirtschaft dienen und die angestrebte Vollharmonisierung im
Binnenmarkt erreichen.
Die acht zentralen Forderungen des ZDK
1. Kennzeichnungspflicht für Gebrauchtfahrzeuge
• Beschränkung der Kennzeichnungspflicht auf neue Pkw. Gebrauchtfahrzeuge fehlen oft WLTP-Werte
oder diese sind durch Alterung/Umbauten unzutreffend.
2. Information über Batteriezustand (State of Health) bei gebrauchten BEV/PHEV
• Keine SoH-Angabepflicht für Gebrauchtwagen, sondern Beschränkung der Kennzeichnungspflicht auf
Neufahrzeuge.
3. Keine Ausdehnung auf leichte Nutzfahrzeuge
• Fokus auf Pkw beibehalten; Nutzfahrzeuge haben geringe Relevanz für Privatkunden, daher wäre
eine Ausweitung unverhältnismäßig.
4. Klare Definitionen und Konkretisierung der Umsetzungspflichten
• Detaillierte Vorgaben zu Ort, Form, Dauer und Zeitpunkt der Kennzeichnung (insb. Online/Print)
sowie eindeutige Definitionen zentraler Begriffe.
5. Produktdatenbank / digitale Vereinfachung („Klassen-Pfeil“)
• Einsatzbereitschaft und klare Regelungen zur EU-Produktdatenbank parallel zum Inkrafttreten
schaffen; sowie eindeutige Verantwortlichkeit und Haftung bei Herstellern; QR-Code-Option für den
„Klassen-Pfeil“.
6. Verantwortung der Service-Provider / Online-Plattformbetreiber
• Pflichten müssen dem jeweiligen Einflussbereich folgen; Plattformbetreiber sind in die
Verantwortung zu nehmen; Händler können nur insoweit verpflichtet werden, wie sie Einfluss auf die
Darstellung haben.
7. Fahrzeug Konfiguratoren
• Verantwortung für korrekte Darstellung und Kennzeichnung liegt beim Betreiber des Konfigurators;
klare Abgrenzung der Verantwortlichkeiten und Konkretisierung des Begriffs „Konfigurator“/erfasste
Werbemittel.
8. Harmonisierung der Marktüberwachung und Sanktionen auf EU-Ebene
• Einheitliche EU-Regelungen zur Marktüberwachung und Sanktionen, um Teilharmonisierung und
Wettbewerbsverzerrungen zu vermeiden.
Das 8-Punkte-Papier kann über www.kfz-bw.de/monatsdienst heruntergeladen werden.