Das Bundesministerium der Finanzen (BMF) hat einen FAQ zum Aktivrentengesetz veröffentlicht, der neben allgemeinen Fragen auch Sonderfragen und -antworten für Arbeitgeber enthält.
Insbesondere folgendes könnte von Interesse sein:
• Die Aktivrente gilt nicht für Minijobs, weil dort pauschale Sozialversicherungsbeiträge gezahlt werden.
• Bei Midijobs kann die Aktivrente angewendet werden.
• Es gibt keinen Hinweis darauf, dass Arbeitgeber eine Prüfung der Rentenstatus-Unterlagen vornehmen müssen. Bei Steuerklasse VI muss der Arbeitnehmer bestätigen, dass die Steuerbefreiung nicht zeitgleich in einem anderen Dienstverhältnis berücksichtig wird.
• Die Aktivrente hat keine Auswirkungen auf die Sozialversicherungspflicht, diese bleibt unverändert bestehen.
Zur Kombination mit weiteren Entgeltbestandteilen (Anwendung bei Bar- oder Sachlohn bzw. geldwerte Vorteile) wird keine Aussage gemacht. Die Fragen zu den Themen Arbeitsrecht, Arbeitszeit und Tarifrecht, die an das BMF gestellt wurden, werden leider nicht beantwortet. Es ist aber davon auszugehen, dass der FAQ durch das BMF regelmäßig aktualisiert wird.