Die im Gesetz zur Stärkung der Aus- und Weiterbildungsförderung vom Bundestag beschlossenen Maßnahmen zur sogenannten „Ausbildungsgarantie“ treten am 1. April 2024 in Kraft. So fördert die Bundesagentur für Arbeit (BA) jetzt auch Berufsorientierungspraktika für junge Menschen mit Orientierungsbedarf nach dem Schulabschluss.
Kennzeichen des Berufsorientierungspraktikums nach § 48a SGB III neu sind:
• Zielgruppe: Junge Menschen, die die Schulpflicht erfüllt haben, aber noch nicht ausreichend beruflich orientiert sind und sich bei der Bundesagentur für Arbeit als ausbildungssuchend gemeldet haben. Das Praktikum ist nicht auf leistungsschwächere Jugendliche beschränkt. Es steht auch Abiturientinnen und Abiturienten, Studienzweiflern und anderen jungen Menschen offen, die keine Schule besuchen.
• Dauer: Mind. ein bis max. sechs Wochen. Während dieser Zeit können einer oder mehrere Betriebe erkundet werden.
• Versicherungsschutz: Die Praktikantinnen und Praktikanten stehen unter dem Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung. Zuständig ist der für den Praktikumsbetrieb zuständige Unfallversicherungsträger. Informieren Sie Ihre Berufsgenossenschaft bzw. Ihren Unfallversicherungsträger am besten kurz vorab über das Praktikum.
• Kostenübernahme: Die BA übernimmt die Kosten des Praktikanten bzw. der Praktikantin für die Fahrt zwischen Unterkunft und Praktikumsbetrieb sowie für die Unterkunft, falls der Praktikumsbetrieb nicht vom Wohnort erreicht werden kann. Zusätzliche Kosten, etwa für Kinderbetreuung oder Berufskleidung, können ebenfalls übernommen werden.
• Vergütung: Ein freiwilliges Praktikumsentgelt ohne Bindung an den gesetzlichen Mindestlohn ist möglich, aber nicht zwingend.
• Antragstellung: Die Antragstellung erfolgt ausschließlich durch den jungen Menschen bei der für ihn zuständigen Berufsberatung der Agentur für Arbeit.
Das neue geförderte Berufsorientierungspraktikum nach der Schulzeit bietet Ausbildungsbetrieben eine zusätzliche Chance zur Gewinnung geeigneten Fachkräftenachwuchses. Wenn das Praktikum nach Ende der Schulzeit im Sommer erfolgt und es für beide Seiten „passt“, können die jungen Menschen im Herbst bereits als Auszubildende eingestellt werden. Es ist mit einer zusätzlichen Nachfrage nach Praktikumsplätzen in bzw. nach den Sommerferien zu rechnen.
Ein Merkblatt der Bundesagentur für Arbeit mit weiteren Details kann unter www.kfz-bw.de/monatsdienst heruntergeladen werden.