Als 2013 die Unisex-Tarife in der Privaten Krankenversicherung eingeführt wurden, waren sie für Wechselwillige nicht empfehlenswert. Das ändert sich: Unisex-Tarife bieten zunehmend attraktive Wechseloptionen, mit denen sich bei vergleichbaren Leistungen erheblich Beitrag sparen lässt. Dies gilt jedoch nicht in jedem Fall. Die kompetente Beratung durch unseren Kooperationspartner Minerva KundenRechte ist deshalb wichtiger denn je.
Vor elf Jahren mussten auch die Privaten Krankenversicherer auf „unisex“ umstellen und durften ihren Neukunden nur noch „geschlechtsunabhängig kalkulierte“ Tarife anbieten. Hintergrund war die EU-Gleichstellungsrichtlinie 2004/113/EG: auch in der PKV sollte kein Unterschied mehr zwischen Mann und Frau gemacht werden. Mit den neuen Unisex-Tarifen bezahlen nun beide die gleichen Preise.
Für Kunden mit Bisex-Tarif, die innerhalb ihres Versicherers in alternative Tarife wechseln wollten, kamen die neuen Unisex-Tarife bislang kaum in Frage, denn sie waren meist teurer und nachteilig. „Das hat sich geändert: Bei der Ermittlung der Tarifwechsel-Optionen ziehen wir zunehmend Unisex-Tarife in Betracht, da sich hier einige Tarife sehr attraktiv entwickelt haben“, erklärt Nico Ferrarese, Geschäftsführer von Minerva KundenRechte. Aber: „Einmal unisex, immer unisex“ – beim Wechsel in einen Unisex-Tarif ist eine Rückkehr in Bisex-Tarife ausgeschlossen. Wechselwillige sollten sich vor dem Schritt daher gut beraten lassen. Am besten vom Kooperationspartner Minerva KundenRechte. Das im Tarifwechselrecht nach § 244 VVG führende Beratungsunternehmen unterstützt seit vielen Jahren erfolgreich unsere Verbandsmitglieder, durch einen Tarifwechsel die Kosten für die Private Krankenversicherung nachhaltig zu senken.
Die Verbandsmitglieder, die den Service bisher genutzt haben, konnten sich durchschnittlich rund 2.800,- Euro im Jahr an unnötigen Kosten für die Private Krankenversicherung einsparen – bei vergleichbaren oder sogar besseren Leistungen (Stand März 2024).
Nutzen auch Sie jetzt diesen Service! Prüfung und Umsetzung erfolgen ohne Kostenrisiko: Minerva erhält als Vergütung einen Teil der Ersparnis, wenn es zum Tarifwechsel kommt. Kommt kein Tarifwechsel zustande, bleibt der Service für Sie kostenfrei. Als Verbandsmitglied erhalten Sie zudem einen exklusiven Sondernachlass von 15 Prozent. Die Mandanten-Information mit allen Informationen zur Beauftragung kann auf www.kfz-bw.de/monatsdienst heruntergeladen werden.
Ansprechpartner:
Martina Müllner, Kooperationsbeauftragte bei Minerva KundenRechte
E-Mail: mail@minerva-kundenrechte.de
Telefon: (0 89) 23 06 95-1 14.