Das Bundesinstitut für Berufsbildung (BIBB) hat die Hauptausschussempfehlung Nr. 174 zur Teilzeitberufsausbildung überarbeitet und an die aktuelle Rechtslage angepasst. Sie schafft mehr Klarheit für die Praxis und erleichtert Betrieben die Umsetzung.
Wesentliche Änderungen:
• Verlässliche Berechnungsregeln: Dauer der Ausbildung klar geregelt, inklusive automatischer Verlängerung, gesetzlicher Obergrenze und Rundung.
• Teilzeit und Verkürzung kombinierbar: Neue Regeln erlauben eine gezielte Kombination, inklusive Verkürzungsautomatismus bei nur geringfügig längerer Ausbildungsdauer.
• Mehr Klarheit im Ausbildungsalltag: Vorgaben zu Vergütung, Berufsschule und Abstimmung der Lernorte sind präzisiert.
Bedeutung für das Kfz-Gewerbe:
• Größerer Bewerberkreis: Teilzeitmodelle erschließen zusätzliche Zielgruppen.
• Bessere Passung: Ausbildung kann stärker an betriebliche Abläufe und individuelle Lebenssituationen angepasst werden. Damit können Ausbildungsabbrüche vermieden werden.
• Praxis-Hinweis: Teilzeitmodelle eröffnen Zugang zu neuen Bewerbergruppen, erfordern aber eine sorgfältige Abstimmung mit Berufsschule und überbetrieblichen Bildungszentren, da die organisatorische Integration herausfordernd sein kann.
• Planungssicherheit & Effizienz: Klare Regeln reduzieren Abstimmungsaufwand und verhindern unnötige Verlängerungen.
Fazit:
Die Empfehlung stärkt die Teilzeitberufsausbildung als praxistaugliches Instrument und bietet Betrieben neue Möglichkeiten, gezielt Nachwuchskräfte zu gewinnen.
Die BIBB-Hauptausschussempfehlung kann auf www.kfz-bw.de/monatsdienst heruntergeladen werden.