Mit der Novelle des Elektro- und Elektronikgerätegesetzes (sog. ElektroG4), die am 1. Januar 2026 in Kraft getreten ist, hat der Gesetzgeber die Rücknahmepflichten für elektronische Einwegprodukte erheblich ausgeweitet. Konkret bedeutet dies: Ab dem 01.07.2026 — nach Ablauf einer sechsmonatigen Übergangsfrist — sind alle Verkaufsstellen, die Einweg-E-Zigaretten (sog. Vapes) im Sortiment führen oder geführt haben, gesetzlich verpflichtet, ausgediente Geräte kostenlos zurückzunehmen. Die Rücknahme ist dabei nicht an den Neukauf eines Produkts gebunden. Ausgenommen sind lediglich Händler, die den Verkauf dieser Produkte bis zum 30. Juni 2026 vollständig eingestellt haben.
Im Einzelnen ergeben sich aus der Neuregelung folgende Pflichten:
• Kostenlose Rücknahme ausgedienter Geräte, unabhängig davon, ob der Kunde ein neues Produkt erwirbt.
• Gut sichtbares Anbringen des bundeseinheitlichen, farbigen Sammelstellenlogos (mindestens DIN A4) im Eingangsbereich und Kundeninformation über die bestehenden Rückgabemöglichkeiten.

• Hinweis in unmittelbarer Nähe zum Verkaufsort der Elektrogeräte darauf, dass Elektroaltgeräte/Vapes getrennt vom Hausmüll zu entsorgen sind. Hierfür ist das europäische WEEE-Symbol zu verwenden.

• Beschaffung feuersicherer, normgerechter Sammelbehälter für die Zwischenlagerung (Einweg-Vapes enthalten Lithium-Ionen-Akkus, die als gefährlicher Abfall eingestuft sind), bzw. rechtzeitige Ansprache des Vape-Großhändlers, geeignete Sammelbehälter zur Verfügung zu stellen.
• Anschluss an ein Rücknahmesystem des Lieferanten oder Abschluss eines Vertrags mit einem zertifizierten Entsorgungsdienstleister für Elektro-Altgeräte.
• Schulung des Personals zu Rücknahmeprozessen und den einschlägigen Brandschutzanforderungen.
Tankstellen gehören neben Kiosken zu den umsatzstärksten Verkaufsstellen für Einweg-Vapes in Deutschland und sind daher von dieser Regelung in besonderem Maße betroffen. Hinzu kommt das nicht unerhebliche Brandrisiko bei der Zwischenlagerung beschädigter oder defekter Lithium-Akkus: In Entsorgungsfahrzeugen und an Sammelstellen ist es in der Vergangenheit bereits häufig zu Bränden durch unsachgemäß gelagerte Lithium-Batterien gekommen. Tankstellenbetreiber müssen daher geeignete Sicherheitspläne entwickeln, die Lagerung der Rücknahmeboxen sorgfältig planen und ihr Personal entsprechend unterweisen.
Über die unmittelbaren Anforderungen des ElektroG4 hinaus sollte man die absehbare weitere Regulierungsentwicklung bei der Sortimentsplanung berücksichtigen: Die EU-Batterieverordnung (2023/1542) sieht vor, dass Produkte mit fest verbauten, nicht entnehmbaren Akkus ab Februar 2027 europaweit nicht mehr in Verkehr gebracht werden dürfen — was Einweg-Vapes in ihrer derzeitigen Form faktisch vom Markt nehmen würde. Frankreich, Belgien und Großbritannien haben nationale Verbote bereits beschlossen.
In Deutschland hat der Bundestag die Bundesregierung in einer begleitenden Entschließung aufgefordert, ein entsprechendes nationales Verbot zu prüfen. Tankstellen, die heute noch wesentliche Umsätze mit Einweg-Vapes erzielen, sollten daher Mehrweg-Alternativen mit austauschbaren Pods und herausnehmbarem Akku als Nachfolgeprodukte in ihre Planungen einbeziehen.
Wir empfehlen, die verbleibende Zeit bis zum 1. Juli 2026 zu nutzen, um die erforderlichen organisatorischen und technischen Voraussetzungen zu schaffen. Neben der Beschaffung geeigneter Sammelbehälter und der Organisation der Entsorgung ist insbesondere die Schulung des Personals nicht zu unterschätzen — sowohl im Hinblick auf den richtigen Umgang mit zurückgegebenen Lithium-Batterien als auch für die Kundeninformation.