Am 21. April 2023 fand die dritte Sitzung der Arbeitsgruppe zur Bewertung und Beurteilung der Verfügbarkeit der PN-Messgeräte des Bundesverkehrsministeriums unter Beteiligung der Länder statt.
Die Hauptkriterien für die Feststellung der Verfügbarkeit der kalibrierten PN-Messgeräte sind erstens die Anzahl und zweitens eine flächendeckende und homogene Verteilung auf die berechtigten Untersuchungsstellen (Prüfstellen der Technischen Prüfstellen bzw. der Überwachungsorganisationen, anerkannte AU-Werkstätten) im Bundesgebiet. Flankierend sollen auch Aspekte wie Bürgerfreundlichkeit sowie Wettbewerbsneutralität berücksichtigt werden.
Alle diese Rahmenbedingungen wurden bei der dritten Sitzung mit der Tatsache als erfüllt bewertet, dass rund 17.000 PN-Messgeräte (11.000 Geräte bei den Prüforganisationen DEKRA und TÜV, jeweils 500 bei GTÜ und KÜS sowie weitere 5.000 bei AU-Werkstätten bzw. auf Lager bei den Großhändlern) im Bundesgebiet verteilt sind und weitere 3.000 bis 4.000 Messgeräte monatlich folgen werden. Damit können die anstehenden PN-Messungen an Dieselfahrzeugen mit der Schadstoffklasse Euro 6/Euro VI (Pkw, Nutzfahrzeuge) im Jahr 2023 problemlos in den Untersuchungsstellen, die bereits ein PN-Messgerät besitzen, beginnend geprüft werden. Aus diesem Grund spricht aus Sicht der Arbeitsgruppe mehrheitlich nichts mehr dagegen, die PN-Messung zum 1. Juli 2023 zu starten.
Bevor jedoch das Bundesverkehrsministerium über eine Verkehrsblattverlautbarung den endgültigen Einführungstermin für die PN-Messung kurzfristig bekannt geben will, sind weitere Abstimmungen innerhalb der Bundesregierung, u. a. mit den obersten Landesverkehrsbehörden, dem Bundesumwelt- bzw. -wirtschaftsministerium usw. erforderlich.
Sobald der finale Einführungstermin feststeht und dieser im Verkehrsblatt veröffentlicht wurde, werden wir schnellstmöglich informieren.
(053-30/Bernd Schalud)