Die kommende Regierung hat sich auf einen Koalitionsvertrag geeinigt. Sie plant Bürokratieabbau, Steuersenkungen für Unternehmen, Erleichterungen bei der Fachkräftegewinnung und Förderung der E-Mobilität. Das Kfz-Gewerbe hat sich trotzdem mehr erhofft.
Bürokratieabbau
Die neue Regierung verspricht richtigerweise die Abschaffung des deutschen Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes und die Abschaffung der dazugehörigen Berichtspflichten. Sie plant die bürokratieärmere Umsetzung der EU-Lieferkettenrichtlinie, so entfallen nationale Berichtspflichten und doppelte Aufwände bei der Umsetzung durch Unternehmen. Eine weitere Entlastung der Betriebe kann die angekündigte Reduktion von Schulungs-, Weiterbildungs- und Dokumentationspflichten in Zusammenhang mit der Abschaffung der Verpflichtung zur Bestellung von Betriebsbeauftragten darstellen. Während wir die Abschaffung der Bonpflicht begrüßen, stellt eine Registerkassenpflicht eine weitere Belastung vieler Unternehmen dar. Insgesamt plant die neue Bundesregierung die Bürokratiekosten für die Wirtschaft bis Ende des Jahres um 25 Prozent, also um rund 16 Mrd. Euro, und den Erfüllungsaufwand um zehn Mrd. Euro zu senken.
Steuerentlastungen
Um Investitionen in Deutschland anzuregen, plant die neue Bundesregierung eine überfällige steuerliche Entlastung von Unternehmen. Als „Investitions-Booster“ wird eine degressive Abschreibung von 30 Prozent auf Ausrüstungsinvestitionen in den Jahren 2025–2027 eingeführt. Die Körperschaftssteuer soll ab 2028 in fünf Schritten um je einen Prozentpunkt gesenkt werden. Zusätzlich planen die Koalitionäre eine Verbesserung am Optionsmodell (§ 1a KStG) und an der Thesaurierungsbegünstigung (§ 34a EStG).
Die Einkommenssteuer will die neue Regierung zur Mitte der Legislaturperiode in zwei Jahren für kleine und mittlere Einkommen senken. Die Regierung plant zudem die Besserstellung von Alleinehrziehenden durch die Anhebung des Entlastungsbetrags. Der ZDK drängt auf eine schnellere Umsetzung der Entlastung, einen stärkeren Fokus auf den Mittelstand und bedauert, dass der Soli weiterhin bestehen bleibt.
Dekarbonisierung des Straßenverkehrs
Auch die kommende Regierung plant Maßnahmen, um die Dekarbonisierung des Straßenverkehrs voranzutreiben. Neben dem Hochlauf der E-Mobilität sollen auch alternative Kraftstoffe inklusive Biokraftstoffen gefördert werden. Dabei sollen einheimische Produzenten gestärkt und Betrug mit importierten Kraftstoffen bekämpft werden. Die THG-Quote soll erhöht werden, dies kommt den Verbraucherinnen und Verbrauchern zugute, der ZDK hat sich hierfür in der Vergangenheit bereits stark gemacht.
Um den Absatz von Elektroautos zu fördern, kündigen die Koalitionäre ein Social-Leasing-Modell für Haushalte mit niedrigem und mittlerem Einkommen an. Aus Sicht des ZDK ist dieses Modell wenig zielführend, insbesondere da es am heutigen Bedarf vorbei geht und den Gebrauchtwagenmarkt erheblich beinträchtigen kann. Die Bundesregierung darf nicht länger abwarten, sondern muss jetzt ein deutliches Zeichen setzen, um Vertrauen bei den Verbraucherinnen und Verbrauchern anzuregen. Der ZDK schlägt hierfür das zielgerichtete Fördermodell #GenerationZukunft vor, dass auch den Gebrauchtwagenmarkt berücksichtigt.
Richtigerweise werden Steuererleichterungen auf- und fortgesetzt. Die steuerliche Begünstigung von Dienstwagen wird auf Fahrzeuge mit einem Bruttolistenpreis von 100.000 Euro erweitert, eine Sonderabschreibung von E-Autos ist ebenfalls vorgesehen, die Kfz-Steuerbefreiung wird bis 2025 fortgeführt. Zudem will die kommende Regierung Plug-In-Hybride in die Förderprogramme integrieren.
Leider bleibt der Koalitionsvertrag auch bei dem Bekenntnis, die Ladeinfrastruktur ausbauen zu wollen, unkonkret. Dieser soll flächendeckend und bedarfsgerecht für Pkw und Lkw erfolgen. Wie der ZDK es schon länger fordert, wird die Stromsteuer auf das europäische Mindestmaß gesenkt. Dies entlastet sowohl Betriebe als auch Betreiber von E-Fahrzeugen. Netzentgelte sollen dauerhaft gedeckelt werden.
Fachkräftesicherung
Die Bestrebungen der Fachkräftegewinnung und -sicherung der Koalitionäre unterstützen wir. Zunächst plant die neue Regierung die Schaffung einer digitalen Agentur für Fachkräfteeinwanderung (Work-and-Stay-Agentur). Die Bundesregierung will zudem eine Aktivrente etablieren. Wer freiwillig weiterarbeiten möchte, kann bis zu monatlich 2.000 Euro steuerfrei verdienen. Die Koalitionäre sehen außerdem die Flexibilisierung der Arbeitszeit vor. Anstelle der täglichen soll es eine wöchentliche Höchstarbeitszeit geben, zudem soll an der Vertrauensarbeitszeit statt Zeiterfassung festgehalten werden. Zur weiteren Flexibilisierung will die Bundesregierung Überstundenzuschläge bei Vollzeitbeschäftigung steuerfrei stellen. Wir setzen uns weiterhin dafür ein, dass dies nur für Vollzeitbeschäftigungen von 40 Wochenstunden oder mehr gilt. Das Bürgergeld soll durch eine Grundsicherung für Arbeitssuchende mit verbindlichen Rechten und Pflichten ersetzt werden, um Menschen schnellstmöglich Arbeit zu vermitteln.
Verkehrspolitik
Die Bundesregierung will, wie vom ZDK gefordert, Kreislauffinanzierungen der Verkehrsträger einführen. So werden Einnahmen des Straßenverkehrs auch wieder in diesen investiert. Die Koalitionäre wollen zudem prüfen, wie Doppelbelastungen des Straßengüterverkehrs durch Maut und CO2-Preis reduziert werden können. Die Aufhebung des Verbrennerverbots auf europäischer Ebene wird im Koalitionsvertrag nicht adressiert. Die Verwendung des noch vor Zusammenkommen des neuen Bundestags beschlossenen Sondervermögens Infrastruktur durch Bund, Länder und Kommunen soll in einem Infrastruktur-Zukunftsgesetz geregelt werden. Planungs- und Genehmigungsverfahren sollen beschleunigt werden, auch durch die Ausstattung der Projekte mit einem überragenden öffentlichen Interesse.
Zusammenfassend ergibt sich aus dem Koalitionsvertrag für das Kfz-Gewerbe ein gemischtes Bild. Die Umsetzung vieler Vorhaben und insbesondere deren Geschwindigkeit bleibt abzuwarten. Wir werden die Bundesregierung weiterhin an ihren Taten, nicht an ihren Versprechungen messen und die Interessen des Gewerbes nach wie vor aktiv in den politischen Prozess einbringen. Der gesamte Koalitionsvertrag kann über www.kfz-bw.de/monatsdienst heruntergeladen werden.