Weil die in der Verordnung VO 2021/392 (in Kraft getreten am 25.03.2021) festgelegten Regelungen komplex sind und sich (mögliche) Auswirkungen auf Autohäuser und Kfz-Werkstätten nicht ohne Weiteres erschließen, hat der ZDK die Broschüre „OBFCM-Datenerfassung & -meldung nach VO 2021/392 | Auswirkungen auf Autohäuser und Kfz-Werkstätten“ erstellt, welche auf www.kfz-bw.de/monatsdienst heruntergeladen werden kann.
Hintergrund:
Mit der Verordnung VO 2019/631 zur Festsetzung von CO2-Emissionsnormen für neue Personenkraftwagen und für neue leichte Nutzfahrzeuge ergibt sich der Auftrag an die EU-Kommission, ab 2021 Daten über den tatsächlichen Kraftstoff- oder Energieverbrauch von Personenkraftwagen und leichten Nutzfahrzeugen zu erheben, die von fahrzeuginternen Überwachungseinrichtungen […] Art. 4a der VO 2017/1151 erfasst werden. Die EU-Kommission soll anhand dieser Verbrauchsdaten aus dem Realbetrieb, erfasst durch die fahrzeuginternen Überwachungseinrichtungen [„OBFCM-Daten“; OBFCM = OnBoard Fuel Consumption Management], überprüfen, wie sich der reale Energieverbrauch (und somit die realen CO2-Emissionen) neuer Pkw und neuer leichter Nutzfahrzeuge entwickelt.
Die VO 2021/392 (in Kraft getreten am 25.03.2021) enthält dazu Regelungen über die Systematik und Wege der Erhebung und Meldung der relevanten Daten (tatsächliche Verbrauchs- und Emissionswerte aus dem Realbetrieb) an die EU-Kommission und das Europäische Umweltamt (EUA).
Zur Broschüre:
Hervorzuheben ist insbesondere, dass die Vertragshändler und -werkstätten sowie Prüfstützpunkte selbst aus den zugrundeliegenden Verordnungen keine Pflichten treffen. Es ist davon auszugehen, dass die zur Erfassung und Meldung verpflichteten Adressaten der Regelungen (nämlich Automobilhersteller einerseits und Überwachungsorganisationen andererseits) Ihre Pflichten nicht ohne die Einbindung von Autohäusern bzw. Kfz-Werkstätten erfüllen werden können.
Die Broschüre zeigt insbesondere auf, dass für Autohäuser und Kfz-Werkstätten, im Falle etwaiger Versuche, sie für die Pflichterfüllung heranzuziehen,
• klare Regelungen hinsichtlich der Durchführung,
• die für die Unterstützung der Verpflichteten notwendigen Hilfestellungen und
• v.a. auch eine angemessene Vergütung für die entstehenden zusätzlichen Aufwände
von besonderer Bedeutung sind und welche Argumente dafür sprechen, diese auch einzufordern.
Konkret liefert die Broschüre:
• Informationen über den Hintergrund der Erfassung und Meldung von OBFCM-Daten.
• Überblick über die Systematik der Erfassung und Meldung von OBFCM-Daten inkl. Verpflichteter und Meldewege.
• Darstellung (möglicher) Auswirkungen auf Autohäuser und Kfz-Werkstätten, insbesondere bei Einbindung in die Erfassung und Meldung.
• Anforderungen an die Erfassung und Meldung von OBFCM-Daten und Herausforderungen im Meldeprozess.
• Empfehlungen für den Umgang mit einer Beiziehung von Autohäusern und Kfz-Werkstätten im Rahmen des Erfassungs- & Meldeprozesses.