Das Energieeffizienzgesetz (EnEfG) kann auch Autohäuser und Kfz-Werkstätten betreffen – je nachdem, wie groß das Unternehmen ist und wie viel Energie verbraucht wird. Die Auswirkungen sind allerdings nicht für alle gleich, sondern hängen von bestimmten Schwellenwerten ab. Für viele kleinere Kfz-Betriebe und Autohäuser gilt das EnEfG nicht unmittelbar – aber ab einer bestimmten Größe wird es relevant und verpflichtend. Es ist sinnvoll, frühzeitig Energieverbräuche zu erfassen und sich ggf. mit einem Energieberater auszutauschen.
1. Gilt das EnEfG überhaupt für Autohäuser/Kfz-Werkstätten?
Ja – wenn bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind. Besonders wichtig ist:
• Energieverbrauch ab 2,5 GWh pro Jahr → dann gelten Pflichten nach dem EnEfG.
• Energieverbrauch ab 7,5 GWh pro Jahr → Diese Betriebe sind verpflichtet, eine tiefergehende Analyse sowie eine konkrete Bewertung der Maßnahmen zu erstellen sowie mehr Transparenz über Nutzen, Kosten und Zeitrahmen zu schaffen.
• Die Pflicht richtet sich nicht nach der Branche, sondern nach dem Energieverbrauch.
Zur Einordnung: 2,5 GWh = 2.500.000 kWh → das ist relativ viel und betrifft meist größere Betriebe, z. B. Autohäuser mit mehreren Filialen, großen Ausstellungsflächen, Lackierereien oder energieintensiven Werkstattbereichen.
2. Was bedeutet das konkret für betroffene Autohäuser/Werkstätten?
a) Einführung eines Energie- oder Umweltmanagementsystems
• Verpflichtung, ein zertifiziertes Energie- oder Umweltmanagementsystem (z. B. ISO 50001 oder EMAS) einzuführen.
• Alternativ kann auch ein Energieaudit nach DIN EN 16247 durchgeführt werden – aber das reicht langfristig nicht aus.
b) Energieeinsparmaßnahmen identifizieren und melden
• Alle identifizierten, wirtschaftlich durchführbaren Maßnahmen zur Energieeinsparung müssen gemeldet werden.
• Diese Maßnahmen müssen im sog. Energieeffizienzregister dokumentiert werden.
c) Umsetzung nicht verpflichtend – aber Transparenzpflicht
• Unternehmen sind nicht gezwungen, die Maßnahmen umzusetzen, aber sie müssen offenlegen, welche Maßnahmen identifiziert wurden und ob bzw. wann sie umgesetzt werden.
3. Was sind typische Einsparpotenziale in Autohäusern/Werkstätten?
• Umstellung auf LED-Beleuchtung
• Optimierung der Heizungsanlagen (z. B. Wärmerückgewinnung, Regelungstechnik)
• Photovoltaikanlagen auf dem Dach
• Druckluftsysteme optimieren (Leckagen, Steuerung)
• Digitalisierung und Optimierung von Prozessen und Maschinenlaufzeiten
4. Was passiert, wenn man nichts macht?
• Bei Nichteinhaltung der Pflichten kann es zu Bußgeldern kommen.
• Außerdem drohen Imageverluste, wenn große Betriebe gesetzliche Anforderungen ignorieren – besonders bei Ausschreibungen oder bei Partnern (z. B. Herstellern), die auf Nachhaltigkeit achten.
Ein Merkblatt für das Energieeffizienzgesetz (EnEfG) sowie der Vergleich der Pflichten kann auch auf www.kfz-bw.de/monatsdienst heruntergeladen werden.