Das 2. Energiesteuersenkungsgesetz ist am 24. April 2026 von Bundestag und Bundesrat verabschiedet worden. Dieses enthält u.a. den sogenannten Tankrabatt, also eine Absenkung der Energiesteuer auf Benzin, Diesel und vergleichbare Kraftstoffe um rund 17 Cent/Liter für den Zeitraum vom 1. Mai bis 30. Juni 2026. Hierdurch soll eine Entlastung bei den Preisen von Kraftstoffen um ca. 1,6 Milliarden Euro erfolgen.
Wie ergibt sich die Höhe der Entlastung
Bei der Energiesteuer handelt es sich um eine europarechtlich harmonisierte Verbrauchsteuer, was in der Folge dazu führt, dass bei der Absenkung der Energiesteuersätze die durch die Energiesteuerrichtlinie vorgegebenen Mindeststeuersätze zu beachten sind. Daher konnte der Steuersatz für Diesel nur um 14,04 Cent/Liter gesenkt werden. Unter Berücksichtigung der damit einhergehenden Reduzierung der Umsatzsteuerhöhe summiert sich die Entlastungswirkung auf rund 17 Cent/Liter. Die Regierungsparteien hatten sich für eine Senkung des Steuersatzes bei Benzin und den beiden Kraftstoffen gleichgestellten Äquivalenten in gleicher Höhe entschieden, obwohl die Energiesteuerrichtlinie bei Benzin eine höhere Entlastung ermöglich hätte.
Was bedeutet die Regelung für die Betriebe
Es kann nicht ausgeschlossen werden, dass die Entlastung erst zeitverzögert bei den Betrieben und den Verbrauchern eintreten wird. Hintergrund ist, dass die Steuer bei Entnahme des Kraftstoffs aus dem Steuerlager (in der Regel Raffinerien) und damit weit vorher entsteht, als der Kraftstoff bei den Kunden an der Tankstelle ankommt. In der Folge können an den Tankstellen am 1. Mai noch Kraftstoffe abgegeben werden, die dem höheren Steuersatz unterlagen. Im Rahmen der öffentlichen Anhörung des Gesetzes im Finanzausschuss des Deutschen Bundestages hatten die Experten darauf hingewiesen, dass die Preise an den Tankstellen von vielen Parametern abhängen und sich am Markt bilden. Die Energiesteuern sind eine wichtige Preiskomponente, aber nicht die einzige. Auch die regionale Versorgungssituation kann die Preise beeinflussen.
Bewertung
Mit dem 2. Energiesteuersenkungsgesetz hat die Regierung einen richtigen ersten Schritt zur Entlastung der Betriebe auf den Weg gebracht. Es bleibt abzuwarten, ob sich in der Praxis die erhofften Entlastungswirkungen einstellen werden.
Vor dem Hintergrund der ernsten wirtschaftlichen Lage braucht es grundlegende strukturelle Maßnahmen, die langfristig wirken. Ein Baustein kann im Hinblick auf die hohen Energiekosten die dauerhafte Senkung des Stromsteuersatzes auf das europäisch zulässige Mindestmaß sein. Dies entspricht zum einen einer langjährigen Forderung des Handwerks und zum anderen der Vereinbarung im Koalitionsvertrag.
Gleichzeitig massive Erhöhung der Kraftstoffpreise auf den Weg gebracht – THG-Quote steigt auf 65 %
Während der Bundestag letzte Woche also ganz aktuell rund 17 Cent Preisminderung (wenn auch nur für zwei Monate) für Kraftstoffe auf den Weg gebracht hat, hat er fast gleichzeitig eine Preiserhöhung von perspektivisch ca. 40 bis 70 Cent pro Liter beschlossen– jedenfalls für die heutigen Kraftstoffe und auf das Jahr 2040 gerechnet. Die Tagespresse hat hierüber kaum berichtet.
Grundlage für die künftige Preiserhöhung ist die vom Bundestag beschlossene überarbeitete Gesetzesfassung zur THG-Quote. Für die THG-Quote gibt es unter Klimaschutzgesichtspunkten sicherlich gute Gründe, wie beispielsweise den wünschenswerten Hochlauf der Wasserstoffwirtschaft oder von Biokraftsoffen aus Reststoffen, und ist daher differenziert zu betrachten.
Was unter anderen
• E-Auto-Fahrer, die von einer THG-Prämie profitieren,
• Autohäuser, die neue BEV verkaufen,
• Kfz-Betriebe, mit der THG-Quote ein Geschäft machen (vgl. Seite 16 dieses Monatsdienstes)
• sowie Hersteller von reFuels, HVO und Wasserstoff
erfreut, führt gleichzeitig zu Jahr für Jahr steigenden Benzin- und Dieselpreisen in den nächsten Jahren.
Denn bis 2040 sind Mineralölkonzerne jetzt verpflichtet, die CO2-Emissionen ihrer Kraftstoffe um 65 Prozent zu mindern. Dafür stehen ihnen mehrere Optionen zur Verfügung: nachhaltige Biokraftstoffe, Kraftstoffe auf Basis von grünem Wasserstoff oder Strom für Elektrofahrzeuge. Dadurch soll Deutschland nach den Plänen der Bundesregierung im Jahr 2040 einen Anteil von 70 Prozent an erneuerbaren Energien am Energieverbrauch im Straßenverkehr erreichen.
E-Fuels anrechenbar
Erstmals wird eine Quote für sogenannte „erneuerbare Kraftstoffe nicht biogenen Ursprungs“ eingeführt – also etwa grüner Wasserstoff, der mit Wind- und Solarstrom erzeugt wurde. Der kann zum Beispiel in Raffinerien eingesetzt werden und so Treibhausgase einsparen. Auch Folgeprodukte wie synthetische Kraftstoffe können eingesetzt werden und so zur Erfüllung der Verpflichtung beitragen. Dies ist zu begrüßen. Der Anteil dieser Produkte steigt bis 2040 auf mindestens zehn Prozent. Die THG-Quote soll damit zum stärksten Impulsgeber für den Hochlauf der Wasserstoffwirtschaft werden.
Kosten für individuelle Mobilität steigen weiter
Zur Wahrheit gehört damit auch, dass Autofahren und individuelle Mobilität in den nächsten Jahren weiterhin unter erheblichen (Kosten-)Druck geraten werden – und das zusätzlich und völlig unabhängig von möglicherweise ohnehin hohen Rohstoff- und Verarbeitungskosten bei fossilen Kraftstoffen. Bemerkenswert zudem: Wieder einmal geht Deutschland mit dem Gesetz über die Vorgaben einer europäischen Regelung hinaus, in diesem Fall der Erneuerbare-Energien-Richtlinie III.
Das Problem daran ist, dass es eine solche THG-Quote auf Sicht in dieser Form eben nur in Deutschland geben wird. Das Ergebnis ist ein komplexes Doppelsystem von THG-Quote und CO2-Abgaben, die es bisher in keinem anderen EU-Land (Ausnahme: Niederlande) gibt. Es bleibt natürlich abzuwarten, was sich bei diesem Thema in anderen Staaten noch tun wird, insbesondere die östlichen EU-Länder zeigen jedoch wenig Lust zur Nachahmung des deutschen Vorbilds.
Je nachdem, welche Parameter man in die Formel für die THG-Belastungen einsetzt, könnte sich die finanzielle Zusatzbelastung, die durch das Gesetzesvorhaben in Deutschland für Verbraucher und Unternehmen entsteht, in den nächsten zehn Jahren auf einen dreistelligen (!) Milliardenbetrag summieren.
Umso erstaunlicher ist es, wie geräuschlos dieses Gesetz den Bundestag passiert hat. Während gleichzeitig die Politiker ihr Mitleid mit den Pendlern äußern, die auf ihr altes Benzinauto angewiesen sind und sich kein E-Auto leisten können, und gleichzeitig von Abzocke und Übergewinnen der Mineralölkonzerne reden.
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