Gerne informieren wir über den aktuellen Entwicklungsstand des Digitalen Fahrzeugscheins (DFZ) sowie über dessen Bedeutung im Zusammenhang mit der Hauptuntersuchung (HU).
1. Aktueller Stand des DFZ
Seit dem 6. November 2025 ist die i-Kfz-App aktiv im Wirkbetrieb. Bürgerinnen und Bürger können seitdem über die App ihren digitalen Fahrzeugschein ausstellen, verwalten und teilen. Die Nutzung hat bereits eine hohe Verbreitung erreicht; rund 1,6 Mio. Downloads der App, ca. 1,3 Mio. ausgestellte digitale Fahrzeugscheine sowie etwa 400.000 geteilte Dokumente, sprechen klar für die Akzeptanz.
Mit der Ausbaustufe 2 (seit 3. März 2026) wurde der Funktionsumfang erweitert:
• Ausstellung des DFZ nun auch für juristische Personen möglich
• Bereitstellung von QR-Codes durch Zulassungsbehörden – auch ohne Nutzung der eID-Funktion
• Bereits rund 125.000 generierte QR-Codes
Ab dem zweiten Quartal 2026 werden zusätzlich die Felder 21 (sonstige Verwendung) und 22 (Beiblatt) integriert. In Einzelfällen können jedoch umfangreiche Umbaumaßnahmen weiterhin nicht vollständig digital abgebildet werden.
2. Bedeutung für die Hauptuntersuchung (HU)
Unverändert gilt: Die Straßenverkehrszulassungsordnung (StVZO) schreibt weiterhin die Vorlage der papiergebundenen Zulassungsbescheinigung Teil 1 (ZB 1) bei der HU vor.
Der Digitale Fahrzeugschein ersetzt diese derzeit noch nicht.
Daraus ergibt sich:
• Die ZB 1 ist weiterhin verpflichtend vorzulegen
• Das Stempeln der ZB 1 bleibt bis auf Weiteres bestehen
• Eine Anpassung der StVZO sowie das perspektivische Entfallen des Stempelns sind bereits in Planung
3. Weitere Informationsmöglichkeiten
Für den Abruf von HU-Berichten steht weiterhin der HU-Auskunftsdienst des KBA zur Verfügung. Dieser ermöglicht den Zugriff auf aktuelle Untersuchungsdaten (kostenpflichtig).
Weitere Informationen dazu können auf der Seite des Bundesministeriums für Verkehr (BMV) unter: www.bmv.de/ikfzapp nachgelesen werden.