Das Bundesministerium für Digitalisierung und Verkehr (BMDV) hat mit einem Schreiben vom 11. Mai 2023 über die verpflichtende Einführung der PN-Messung zum 1. Juli 2023 informiert.
Die Arbeitsgruppe zur Bewertung und Beurteilung der Verfügbarkeit der PN-Messgeräte des Bundesverkehrsministeriums unter Beteiligung der Länder hat in ihrer letzten Sitzung am 21. April 2023 festgestellt, dass grundsätzlich eine ausreichende und flächendeckende Verfügbarkeit von PN-Messgeräten in den berechtigten Untersuchungsstellen (Prüfstellen der Technischen Prüfstellen bzw. der Überwachungsorganisationen, anerkannte AU-Werkstätten) im Bundesgebiet bestehe. Damit sei eine bürgerfreundliche und wettbewerbsneutrale PN-Messung an Euro 6/Euro VI-Dieselfahrzeugen möglich.
Vor diesem Hintergrund hat die Bundesregierung beschlossen, dass an Dieselfahrzeugen (Euro 6/Euro VI) die PN-Messung zwingend ab dem 1. Juli 2023 anzuwenden ist. Diese PN-Messung ersetzt die bisherige Trübungsmessung an den betroffenen Dieselfahrzeugen. Zur Einführung der PN-Messung an den genannten Fahrzeugen zum 1. Juli 2023 wird es laut den obersten Landesverkehrsbehörden am 15. Juni 2023 eine Verkehrsblatt-Verlautbarung geben.
AU-Geräteleitfaden-Software-Version 6
Wir empfehlen allen anerkannten AU-Betrieben, die Software-Version 6 aufzuspielen. Zwar ist die Software-Version 6 nur für die PN-Messung eine zwingende Voraussetzung, sie eröffnet jedoch allen Betrieben die aufgeführten Vorteile, wie z.B. den Verzicht auf das zusätzliche Beiblatt „Inspektionsbericht (AU-Nachweis)“ mit DAkkS-Symbol oder die Möglichkeit zur Anpassung der Leerlaufdrehzahl, sofern Herstellervorgaben fehlen oder diese unzureichend, nicht anwendbar oder unplausibel sind.
(053-30/Alexander Gurski)