Der Verkehrsausschuss hat die vorläufige Trilogeinigung zur AFIR-Verordnung über den Ausbau der Infrastruktur für alternative Kraftstoffe mit großer Mehrheit angenommen.
Bis 2026 müssen mindestens alle 60 Kilometer entlang des TEN-T-Kernnetzes Ladestationen für Elektroautos mit einer Leistung von mindestens 400 Kilowatt (kW) aufgestellt werden, wobei die Leistung des Netzes bis 2028 auf 600 kW erhöht werden soll. Für Lkw und Busse gilt die Vorschrift, dass alle 120 Kilometer eine Ladestation vorhanden sein muss. Diese Stationen sollen bis 2028 auf der Hälfte der Hauptverkehrsstraßen in der EU installiert werden, und zwar je nach Straße mit einer Leistung von 1400 kW bis 2800 kW. Zudem soll es bis 2031 mindestens alle 200 Kilometer Wasserstoff-Tankstellen entlang des TEN-V-Kernnetzes geben.
Dieser vorläufigen Einigung müssen nun noch das Plenum des EU-Parlaments und der Rat zustimmen.
(172-02/Carsten Beuß)