Die Akademie des Deutschen Kraftfahrzeuggewerbes (TAK) hat im Auftrag des Bundesinnungsverbands des Kraftfahrzeughandwerks (BIV) alle für das Jahr 2024 über die Zentrale Datenbank (ZDB) eingegangenen Datensätze der anerkannten AU-Werkstätten für die AU-/AUK-Mängelstatistik ausgewertet.
Für den Erhebungszeitraum 1. Januar 2024 bis 31. Dezember 2024 kann festgehalten werden, dass aufgrund der Anzahl der erfassten Abgasuntersuchungen von über 10,8 Millionen AU-pflichtigen Kraftfahrzeugen (- 5,0 Prozent Veränderung gegenüber dem Vorjahr) die vorliegenden Ergebnisse aus den 27.461 anerkannten AU-Werkstätten (- 3,4 Prozent Veränderung gegenüber dem Vorjahr) als repräsentativ anzusehen sind.
Die Ergebnisse zeigen, dass in den anerkannten AU-Werkstätten bei über 408.000 Kraftfahrzeugen (Pkw, Nutzfahrzeuge und Krafträder) abgasrelevante Mängel im Rahmen der AU festgestellt wurden; dies entspricht einer durchschnittlichen Mängelquote von 3,8 Prozent. Die Gesamtzahl der erfassten AU-/AUK-Mängel beträgt über 750.000; in den verschiedenen Fahrzeugkategorien wurden Mängelquoten von 1,8 Prozent bis 9,3 Prozent ermittelt. Darüber hinaus wurden an rund 185.000 Kraftfahrzeugen abgasrelevante Mängel im Rahmen der AU-Vorbereitung festgestellt, direkt vor der AU-Durchführung fachgerecht instandgesetzt, so dass die Abgasuntersuchung mit einem positiven Ergebnis abgeschlossen werden konnte.
Die Ergebnisse dieser Mängelstatistik haben wir denen aus dem Vorjahr gegenübergestellt; daraus geht hervor, dass die Verteilung der festgestellten abgasrelevanten Mängel, bezogen auf die verschiedenen Fahrzeugkategorien, mit denen des Vorjahres vergleichbar ist.
Die Zusammenfassung der bundesweiten AU-/AUK-Mängelstatistik für das Kfz-Gewerbe können Sie dem Abschlussbericht entnehmen, den wir Ihnen im Anhang zum Monatsdienst überlassen.
Der Nutzen der Abgasuntersuchung (AU) an Pkw beziehungsweise an Nutzfahrzeugen sowie der Untersuchung der Abgase an Krafträdern (AUK) wird mit der vorliegenden Mängelstatistik 2024 erneut belegt. Allerdings bleibt festzustellen, dass über die Jahre eine sinkende durchschnittliche Mängelquote erkennbar ist. Die anerkannten AU-Betriebe werden dazu aufgerufen, die Mängel, die im Zusammenhang mit der Abgasuntersuchung stehen und aus logistischen Gründen davor repariert wurden, korrekt zu erfassen. Wenn beispielsweise vor der Abgasuntersuchung die Lambda-Sonde erneuert wurde, ist bei der AU dieser Mangel ebenfalls als „nach Reparatur bestanden“ anzugeben, damit die Statistik nicht verfälscht wird.
Die AU-Mängelstatistik 2024 kann auf www.kfz-bw.de/monatsdienst heruntergeladen werden.