Der Hauptausschuss des Bundesinstituts für Berufsbildung (BIBB) hat die Empfehlung zum Musterausbildungsvertrag überarbeitet und an die gesetzlichen Änderungen im Berufsbildungsgesetz (BBiG) angepasst. Die aktualisierte Empfehlung (Nr. 115) wurde am 29. April 2025 im Bundesanzeiger veröffentlicht. Vor diesem Hintergrund setzen die Handwerkskammern ab sofort ein entsprechend überarbeitetes Vertragsmuster für neue Berufsausbildungsverhältnisse ein – sowohl in ihren Online-Systemen als auch ggf. in Printfassungen.
Alle Kfz-Betriebe sollten beim Abschluss neuer Lehrverträge künftig ausschließlich das jetzt aktualisierte Vertragsmuster der jeweiligen Handwerkskammern verwenden.
Zu den wesentlichen Änderungen im Vertragsmuster zählen u. a.:
• Berücksichtigung der Textform in einzelnen Vertragsbestimmungen (§§ 4 Nr. 2, 12),
• Klarstellung zur Bereitstellung digitaler Ausbildungsmittel durch den Ausbildungsbetrieb (§ 4 Nr. 4),
• Verpflichtende Anrechnung von Pausen- und Wegezeiten für den Berufsschulbesuch und außerbetriebliche Maßnahmen (§ 7 Nr. 2a und 2d),
• Ausschluss der elektronischen Form für Kündigungen (§ 8 Nr. 3) sowie optionale elektronische Zeugniserstellung bei Einwilligung (§ 9),
• Neue Regelung zur Wahl zwischen schriftlicher und elektronischer Vertragsabfassung mit entsprechender Übermittlungspflicht (§ 13),
• Korrespondierende Anforderungen für den Eintragungsantrag bei der Kammer (§ 4 Nr. 10).
Auch das zugehörige Merkblatt mit Erläuterungen zum Vertragsmuster wurde an mehreren Stellen überarbeitet. Der ZDH hat die Handwerkskammern mit dem beigefügten Rundschreiben bereits gebeten, die neuen Vertragsmuster zeitnah umzusetzen und sowohl in ihren Online-Portalen als auch – soweit noch relevant – in Printversionen bereitzustellen.
Wir empfehlen, dass sich die Ausbildungsbetriebe frühzeitig mit den Änderungen vertraut machen. Weitere Informationen erhalten Sie bei den örtlich zuständigen Handwerkskammern oder direkt über die Veröffentlichung im Bundesanzeiger.
Zur weiteren Information kann das Rundschreiben des ZDH sowie das neue Vertragsmuster auf www.kfz-bw.de/monatsdienst heruntergeladen werden.